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Kein Enteisungsmittel: Anspruch auf Entschädigung

Fallen Flüge im Winter wegen fehlender Enteisungsmittel aus, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, da die Firmen verpflichtet seien, Betriebsmittel in ausreichender Menge vorzuhalten. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht im deutschen Brandenburg und sprach einem Kläger 250 Euro Entschädigung pro betroffenem Passagier zu.

Anlass war der Fall einer 24-köpfigen Gruppe, die im Dezember 2010 von Berlin nach Rom fliegen wollte, deren Flug jedoch gestrichen werden musste, weil zu wenig Enteisungsmittel vorhanden war.

Die Airline verweigerte die Auszahlung einer Entschädigung unter Berufung auf "außergewöhnliche Umstände" - eine Argumentation, die das Gericht nun kippte.

(red / Titelbild: Bei winterlichen Verhältnissen haben die Flughafenmitarbeiter alle Hände voll zu tun, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)