Österreich

Flugstreichung wegen Streik: Iberia muss trotzdem zahlen

Fällt ein Flug durch einen Streik aus, können sich die Airlines nicht automatisch auf "außergewöhnliche Umstände" berufen, wie das Handelsgericht Wien jetzt in einem Musterprozess gegen die spanische Fluggesellschaft Iberia geurteilt hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund ist ein Fall, bei dem Iberia einen Flug von Wien nach Madrid aufgrund eines Streiks gestrichen und sich anschließend geweigert hatte, die Kosten für die Umbuchung zu übernehmen sowie Ausgleichszahlungen in Höhe von 400 Euro zu leisten. Die Airline berief sich auf "außergewöhnliche Umstände" und verweigerte die Zahlung. Daraufhin klagten zwei betroffene Passagiere mit Hilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und bekamen nun Recht.

Zwar muss eine Fluglinie die dem Passagier im Falle einer Streichung zustehende Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro (abhängig von der Flugstrecke) nicht bezahlen, wenn sie "außergewöhnliche Umstände" nachweisen kann. Diese sind allerdings nur dann gegeben, wenn sich die Streichung eines Fluges selbst bei Ergreifung "aller zumutbaren Maßnahmen" nicht zu verhindern gewesen wäre. Das ist beispielsweise bei Naturkatastrophen (Erdbeben, Tsunami, Wirbelstürme, etc ...) der Fall. Gerne beriefen sich Fluglinien auch bei Streiks oder technischen Problemen auf diese "außergewöhnlichen Umstände".

Das Gericht urteilte nun aber, dass die Flugstreichung infolge eines Streiks nicht automatisch als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten sei. Im konkreten Fall hatte Iberia nicht nachweisen kann, wann sie vom Streik erfahren hatte. Damit konnte nicht geklärt werden, ob es zeitlich und personell möglich gewesen wäre, darauf entsprechend zu reagieren und die Flugstreichung zu verhindern.

Einige Fluglinien scheinen mitunter auch kreativ zu sein, wenn es darum geht, "außergewöhnliche Umstände" förmlich zu kreieren. "In meiner Zeit als Leiter einer Serviceeinheit bei einer großen europäischen Fluglinie war es durchaus üblich, den Passagieren zu sagen, dass der Flug aufgrund technischer Probleme gestrichen werden musste, obwohl in Wahrheit Crewmangel die Ursache dafür war. Bei technischen Problemen aber konnten wir uns auf die 'außergewöhnliche Umstände' berufen und somit Geld sparen", erzählt ein früherer Mitarbeiter gegenüber "Austrian Wings". Ob diese Praxis allerdings noch immer angewendet werde, könne er nicht sagen.

(red / Titelbild: Iberia A321 beim Pushback, Symbolbild - Foto: Aig / Austrian Wings Media Crew)