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BARIG: FRA muss wettbewerbsfähig bleiben

Der Airline-Verband BARIG e.V. appelliert während der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und Grünen in Hessen, den Wirtschafts- und Jobmotor Flughafen zu sichern. Ein klares Bekenntnis der Politik zum Luftverkehrsstandort Frankfurt ist wichtig und muss sich im Koalitionsvertrag wiederfinden. „Die verhandelnden Politiker beider Parteien sollten in der Diskussion um den Frankfurter Flughafen bedenken, dass sie weit über Hessen hinaus wirkende Entscheidungen treffen. Um im internationalen Wettbewerb der Flughäfen und der Luftverkehrsgesellschaften bestehen zu können, darf es keine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Fluggesellschaften in Frankfurt geben“, sagt BARIG Generalsekretär Michael Hoppe. „Schon heute bestehen gegenüber Konkurrenzflughäfen gravierende Standortnachteile in Frankfurt. Damit Deutschland und Hessen als Wirtschaftsstandort und Exportnation nicht abgekoppelt werden, darf es am bedeutendsten Airport unseres Landes keine weiteren Einschränkungen geben.“ Der Planfeststellungsbeschluss ist zudem höchstrichterlich bestätigt. Ein Eingriff in die dort festgelegten Kapazitäts- und Betriebsregelungen entbehren einer juristischen Grundlage.

Für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm setzen sich BARIG und seine Mitgliedsfluggesellschaften in der “Allianz für Lärmschutz“ ein. Die vereinbarten Maßnahmen sind eine gute Grundlage und ein fairer Interessenausgleich. Sowohl passive als auch aktive Schallschutzmaßnahmen wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Weitere Aktionen müssen jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen und zwischen dem Flughafenbetreiber, den Luftverkehrsgesellschaften und allen notwendigen weiteren Parteien abgestimmt werden.

Bei der Festlegung einer Lärmobergrenze sind nach Ansicht von BARIG Lärm und Bewegungen voneinander zu entkoppeln. Durch aktiven Schallschutz sowie technischen Fortschritt wird die durchschnittliche Lärmbelastung pro Flugbewegung kontinuierlich verringert. „Obergrenze für ein Lärmkontingent muss deshalb die dem Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegende Lärmmenge auf der Basis von 701.000 Bewegungen sein“, erläutert BARIG Generalsekretär Hoppe. „Die bereits erfolgten Schallschutz-Anstrengungen einzelner Airlines müssen anerkannt werden. Die Modellierung einer Lärmobergrenze muss unbedingt mit wissenschaftlicher Expertise erfolgen und intensiv geprüft werden.“

(red / BARIG / Titelbild: Luftaufnahme des Terminals 1 am Flughafen Frankfurt - Foto: Fraport)