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Flugpreise – EuGH stoppt Irreführung bei Air Berlin

Zum heutigen EuGH-Urteil über die Angabe von Flugpreisen hat sich Markus Tressel, saarländischer Bundestagsabgeordneter und tourismuspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erfreut über das Urteil gezeigt und Aufklärung zu den weiteren Vorwürfen gegen Air Berlin gefordert.

Tressel: „Ich begrüße das Engagement des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale und das Urteil des EuGH gegen die Fluggesellschaft AirBerlin. Eine transparente Darstellung des Angebotes, einschließlich des Preises sollte eine Selbstverständlichkeit sein.“

Die Darstellung des endgültigen Flugpreises auf der Homepage von Air Berlin war durch das Unternehmen ausschließlich einzeln angegeben worden. Eine Vergleichbarkeit von Flugpreisen war so nicht gewährleistet. Stattdessen mussten Flugreisende mehrere Flüge einzeln anklicken um sich umfassend informieren zu können. Der Bundesgerichtshof hatte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vorgelegt. Dieser hat einen Verstoß gegen die EU-Luftverkehrsdiensteverordnung festgestellt.

Gerade zu Beginn der Woche ist Air Berlin bereits in negative Schlagzeilen geraten. Journalisten hatten aufgedeckt, dass Kundenbetreuer der Airline offenbar systematisch berechtigte Entschädigungsansprüche abweisen und Kunden über ihre Rechte belügen. Der Grünen-Abgeordnete hierzu: „Die Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Sachverhalt rückhaltlos aufzuklären und sich verstärkt um die Durchsetzung der Fluggastrechte und eine entsprechende Sanktionierung der Airlines zu kümmern.“ Es könne nicht sein, dass sich einzelne Fluggesellschaften auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher Wettbewerbsvorteile verschaffen. Tressel kündigte an, die zuständige Durchsetzungsstelle, das Luftfahrtbundesamt, entsprechend befragen.

(red / Markus Tressel / Titelbild: Symbolbild Air Berlin - Foto: Nicolas Eschenbach / Austrian Wings Media Crew)