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München: Klagen gegen dritte Piste abgewiesen

Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt die kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückzuweisen. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht sechs der insgesamt zwölf anhängigen Beschwerden abgewiesen, über die verbliebenen sechs Beschwerden von Privatpersonen und dem Bund Naturschutz Bayern e. V. wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

„Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München“, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. „Wir brauchen diese Kapazitätserweiterung dringend, um den Mobilitätsbedarf der kommenden Jahre und Jahrzehnte zugunsten der Entwicklung Bayerns befriedigen zu können“, so Kerkloh weiter.

(red / Flughafen München / Titelbild: Airbus A320 von Condor am Flughafen München, Symbolbild - Foto: Christian Zeilinger / Austrian Wings Media Crew)