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Friedrichshafen: Fluglärmkommission bestätigt weiter gesunkene Lärmbelastung in 2016

Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Verschiedene Umweltthemen rund um den Bodensee-Airport wurden in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission behandelt, die von Vertretern des Verkehrsministeriums, Anrainergemeinden, Umweltschutzverbänden und des Flughafens besetzt ist. Kernergebnis: Die Lärmbelastung durch den Luftverkehr ist 2016 für die Anrainer weiter gesunken, unterstreicht der Flughafen in einer Mitteilung an die Öffentlichkeit.

Aufgrund weniger Flugbewegungen wurden die festgelegten Maximalwerte für die Fluglärmbelastung rund um den Bodensee-Airport deutlich unterschritten. Dabei bestätigte das dafür zuständige Ministerium für Verkehr in Baden-Württemberg, dass bei der Messung und Berechnung maximale Transparenz herrscht und keine Manipulationen möglich sind.

Insgesamt kam es während des gesamten Jahres 2016 zu lediglich 11 Ausnahmegenehmigungen für Flüge, die innerhalb der für den Bodensee-Airport festgelegten Ruhezeiten stattfanden. Darunter fielen vier Starts zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie sechs Landungen vor 24:00 Uhr und eine Landung um 00:20 Uhr.

Verschiedene Themen, die vom BVSvL angesprochen wurden, konnten umfassend beantwortet werden – beispielsweise konnte beim Thema Luftverunreinigung durch Treibstoffablassen klare Entwarnung gegeben werden: Dieses Vorgehen spielt in der Praxis am Bodensee-Airport Friedrichshafen keine Rolle, weil Treibstoffablass technisch nur bei Langstreckenflugzeugen möglich ist, die hier aber nicht verkehren.

Während des Jahres 2016 gingen insgesamt sechs Anträge zur Regulierung von Wirbelschleppenschäden ein, aus denen sich bei zwei Fällen eine Schadensregulierungspflicht ergab. Weitere vier Anträge wurden auf Kulanzbasis geregelt.

Proaktiv im Umweltschutz handelt der Bodensee-Airport, der künftig den Umweltgedanken auch in seine Gebührengestaltung einfließen lässt. Künftig wird es zusätzlich zur lärmabhängigen- und eine schadstoffabhängige Entgeltkomponente geben, bei der laute und mit hohen Emissionen fliegende Flugzeuge deutlich höhere Tarife zahlen müssen. Aufgrund der Betriebspflicht des Flughafens ist keine gesetzliche Einflussnahme auf das Flugangebot möglich, durch die Einführung von umweltabhängigen Gebühren werden aber entsprechende Anreize für umweltfreundliches Verhalten geschaffen.

(red / FDH)