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Ryanair Streik: Luftrechtsexperte Prof. Schmid bejaht Entschädigung für Passagiere

Boeing 737 von Ryanair, Symbolbild - Foto: GF / Austrian Wings Media Crew

Ryanair will Passagiere für die Flugverspätungen wegen der Streiks nicht entschädigen, ein außergewöhnlicher Umstand läge vor, so der umstrittene irische Low Coster.

Wieder einmal Streiks bei Ryanair. Zahlreiche Flüge sind ausgefallen, eine detaillierte Liste, welche Flüge betroffen sind, legte das Unternehmen nicht vor. „Die Kunden wurden informiert“, heißt es seitens Ryanair. Ebenso wird auch kommuniziert, dass es in diesem Fall, nämlich bei Streik, keine Entschädigungszahlung gem. Fluggastrechteverordnung für die betroffenen Passagiere gibt. Ob nach dem 6. August auch die Ryanair-Piloten streiken, bleibt abzuwarten.Zugrunde gelegt wird dieser Aussage vermutlich das Urteil des BGH (v.21.8.2012 X ZR 138/11).

Darin hat der BGH den rechtmäßigen betriebsinternen Streik als außergewöhnlichen Umstand angesehen. Der EuGH hat aber am 17.4.2018 in der Rechtssache Krüsemann/TUIfly den wilden Streik nicht als außergewöhnlichen Umstand gewertet

FairPlane ruft alle Betroffenen auf, Ihre Flug-Verspätung oder Annullierung einzureichen. Eine Ablehnung der Auszahlung von Ryanair im Vorhinein akzeptieren wir nicht. Das Bestehen eines Anspruchs muss immer noch ein Gericht prüfen. Auch TUIfly lehnte eine Auszahlung an die Passagiere wegen des wilden Streiks ab- aber in seinem Urteil hat der EuGH den Anspruch auf Entschädigung bejaht und den Verbrauchern zu Ihrem Recht verholfen.

Erläuterung Prof. Dr. Ronald Schmid, Reiserechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher:

„Als maßgeblich betrachtete der EuGH, dass der („wilde“) Streik bei TUIfly durch eine unternehmerische Entscheidung (Umstrukturierung des Betriebs), die zu den gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen von Unternehmen zählt, ausgelöst wurde. Es muss also bewertet werden, ob nicht auch die unternehmerische Entscheidung, eine Gehaltsforderung der Mitarbeiter, die Einführung von Tarifverträgen oder die Verbesserung von Arbeitsbedingungen der eigenen Mitarbeiter abzulehnen, nicht auch eine „normale betriebswirtschaftliche“ und damit dem Unternehmen zurechenbare Maßnahme ist, die kausal für die Arbeitsniederlegung ist. Das ist zu bejahen. Es ist auch in diesen Fällen nicht ungewöhnlich, dass ein Luftfahrtunternehmen bei der Ausübung seiner Tätigkeit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte mit seinen Mitarbeitern hat. Das aber ist ein Risiko, welches als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens zu betrachten ist.“

Flugpassagiere können und sollten daher eine Entschädigung für Flugausfälle wegen Streiks bei FairPlane einreichen.

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und bietet als einziger Anbieter mehrere Services für die Durchsetzung von Fluggastrechten an: FairPlane hilft Verbrauchern bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen, Ticketstornierungen und bei Problemen mit dem Gepäck. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht. FairPlane ist ein Rechtsdienstleister und unterstützt die Verbraucher bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit auf Reiserecht spezialisierten Vertragsanwälten. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane für die Flugentschädigung nach EU-VO 261/2004 zwei Services an: „FairPlane Express“: Hier erhält der Betroffene eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. Bei „FairPlane Standard“ wird die Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahr 2011 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält auch Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien. Seit Juni 2015 ist auch der Luftrechtsexperte Prof. Dr. Ronald Schmid als Unternehmenssprecher mit an Bord, er ist - nach Angaben von Fairplane - einer der profiliertesten Juristen im Bereich Luftverkehrsrecht und führender Gestalter der Fluggastrechte.

(red / Fairplane)