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VC: "'Zero Hour' und 'Pay to Fly' sind Programm bei Ryanair!"

Erklärte Tim Howe Schröder von Ryanair im gestrigen Interview mit Austrian Wings noch mit Nachdruck, bei seiner Gesellschaft gäbe es kein "Pay to Fly" und keine "Zero-Hour-Verträge", widerspricht die "Vereinigung Cockpit" (VC) im Gespräch mit unserer Redaktion diesen Aussagen vehement. Derartige Praxen seien beim irischen Billigflieger sehr wohl Standard - und bereits gerichtsanhängig.

"Wenn jemand behauptet, es gäbe bei Ryanair 'Zero-Hour-Verträge', gehen wir dagegen vor", sagte Schröder gestern Vormittag. Heute richtet James Phillips von der VC im Gespräch mit Austrian Wings an Ryanair aus: "Wir hoffen auf eine solche Klage. Dann könnten wir das ein für allemal klären."

Denn natürlich seien die von Ryanair abgestrittenen Machenschaften sehr wohl gang und gäbe im Cockpit des Billigfliegers. Die Airline benutzt dabei den Umweg über das Unternehmen Brookfield Aviation, eine Personalleasingfirma. Innerhalb dieser gründen Piloten wiederum Subunternehmen, sind also augenscheinlich selbstständige Kräfte. Ihre Dienstleistung erbringen sie an Brookfield, diese wiederum verkauft an Ryanair weiter.

Ryanair-Brookfield-Konstrukt bedeutet automatisch "Zero-Hour"-Verträge

Diese Form der Selbstständigkeit ist jedoch etwa in Deutschland unzulässig. "Die Piloten tragen Ryanair-Uniformen, sitzen in Ryanair-Flugzeugen, sind Ryanair gegenüber weisungsgebunden. Damit ist egal, ob auf ihrem Vertrag nun Ryanair, Brookfield oder sonst etwas steht", erklärt Phillips den Status quo. Zumal die auf mehrere Jahre befristeten Leasing-Verträge später in einer Festanstellung bei Ryanair münden können. "All das macht das Konstrukt von vornherein zum 'Zero-Hour-Vertrag', völlig automatisch", so der VC-Sprecher weiter.

Ebenso verhielte es sich mit "Pay to Fly". Piloten würden über derartige Umwege oft mit Summen in Höhe von 35.000 Euro in Vorleistung gehen, um bei Ryanair überhaupt fliegen zu können. Auch das natürlich wieder über die Hintertüre Brookfield.

Deutschland: Rentenversicherung und Staatsanwalt am Zug

In Deutschland stellte bereits die zuständige Rentenversicherung fest, dass diese an Ryanair "überlassenen" Arbeitskräfte nicht unter die Regelung der Selbstständigkeit fallen können. "Zudem müssten solche Abläufe im Vorfeld geprüft werden, um überhaupt eine theoretische Chance auf Zulassung zu haben", erläutert Phillips. Nachträgliche Deklaration sei unzulässig. Auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in der Causa.

(red Aig / Titelbild, Symbolfoto: Obwohl Ryanair heftig widerspricht, scheint das Konstrukt ihrer "Pilotenselbstständigkeit" mehr als aufgeweicht - Foto: Austrian Wings Media Crew)