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US-Regelung um "Support Animals" im Flugzeug treibt seltsame Blüten

Ausgebildete Diensthunde (Symbolfoto), etwa von zivilen oder behördlichen Einrichtungen, werden in vielen Fällen in der Kabine befördert. Die amerikanischen Regelungen zu privaten "Support Animals" hingegen erlauben noch viele Schlupflöcher. - Foto: M. Schwarz

Seit zirka 30 Jahren ermöglicht der "Air Carrier Access Act" unter anderem die Mitnahme von Begleit- und Therapietieren an Bord von amerikanischen Flugzeugen. Mittlerweile finden sich jedoch immer mehr kreative Spezies an tierischen Begleitern in Flugzeugen.

Jüngst hatte etwa in Orlando der Fall einer Reisenden für Aufsehen gesorgt, die ein Eichhörnchen als angebliches Therapie-Begleittier in der Kabine mitnehmen wollte, und auch ein als solcher deklarierter "Assistenz-Pfau" wurde bereits an Bord einer Maschine gebracht. Ebenso kursieren in sozialen Netzwerken Bilder von Schweinen, Truthähnen und Enten. Wenngleich auch in manchen derart kuriosen Fällen die Beförderung schlussendlich verweigert wird, entstehen mitunter stundenlange Verzögerungen und Diskussionen.

"Assistenz-Truthahn" im Flugzeug? - Foto: User "moeshamitchel" via Twitter

Was ursprünglich dazu dienen sollte, Personen mit gewissen Beeinträchtigungen – ob körperlicher oder mentaler Natur – die unkomplizierte Mitnahme eines zertifizierten Begleittieres zu ermöglichen, wird mittlerweile vielfach von Reisenden dazu zweckentfremdet, ein Tier kostenfrei in der Kabine befördern zu lassen, anstatt im Frachtraum.

Delta Airlines etwa verzeichnete allein zwischen 2016 und 2017 einen Anstieg um 84 Prozent bei beförderten "Emotional Support Animals".

Nun suchen die Gesellschaften händeringend nach Lösungen, denn eine Bestätigung, wonach ein (beinahe beliebiges) Tier als "Support Animal" zu behandeln ist, kann im Internet relativ mühelos erworben werden.

So gestattet Frontier etwa per 1. November ausschließlich Hunde und Katzen als Begleittiere. American Airlines setzt hingegen auf eine Ausschlussliste zu Tieren, welche generell nicht in der Kabine befördert werden - darunter Ziegen, Insekten, Igel, Nagetiere und Amphibien.

Regelung in Österreich
Austrian Airlines Sprecher Leonhard Steinmann verwies auf Anfrage auf die Bestimmungen, die auf der Konzernwebsite veröffentlicht wurden. Für Assistenzhunde, welche in der Kabine kostenlos befördert werden, ist die jeweilige "spezielle Ausbildung" eines solchen Tieres "am Check-In zu belegen". Das könne zum Beispiel ein entsprechendes Zertifikat sein.

Generell spricht Austrian Airlines ausschließlich von Begleithunden, andere Tiere werden nicht erwähnt. Steinmann ergänzend: "Austrian Airlines lässt 'Emotional Support Animals' auf Flügen in die USA und auf Zubringerflügen für US-Destinationen in der Kabine entsprechend der auf 'austrian.com' angeführten Regeln zu. Dazu sind wir nach den US-Gesetzen verpflichtet."

"Emotional Support Animals", Dienst- und Assistenzhunde
"Emotional Support Animals" sind grundsätzlich nicht gleichzusetzen mit Assistenzhunden oder Diensthunden. Während Diensthunde etwa im Einsatz bei Behörden oder zivilen Organisationen, beispielsweise für Such- und Rettungsaufgaben, stehen (siehe auch unser Titelbild), sind Assistenzhunde für die Unterstützung von Personen vorgesehen, die bei zahlreichen alltäglichen Hürden Hilfestellung benötigen. Dazu zählen etwa Blindenführhunde oder Begleithunde für Rollstuhlfahrer, aber auch Tiere, die speziell darauf geschult sind, bei bestimmten Krankheitsbildern – beispielsweise Diabetes – eine drohende gesundheitliche Gefahr noch vor deren Akutphase zu erkennen und dem Menschen anzuzeigen. "Emotional Support Animals" wiederum sind Tiere, die ihren Besitzern als emotionale Stütze dienen, was vor allem bei diversen psychischen Beeinträchtigungen oder Belastungen relevant werden kann. Im Unterschied zu Dienst- oder Assistenzhunden ist für sie jedoch nicht zwingend eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben.

(red Aig)