Österreich

Gallus 1 nahm Winterbetrieb wieder auf

Foto: Robert Niederwolfsgruber

Am Arlberg begann am Wochenende die Skisaison - und damit auch der Betrieb für den Notarzthubschrauber Gallus 1.

Der Winterstützpunkt in Zürs ist neben dem Ganzjahresstützpunkt in Nenzing (Christophorus 8) unentbehrlich für ein flächendeckendes Notarztsystem in Vorarlberg, um die steigende Anzahl von Einsätzen über die Wintermonate bewältigen zu können. Über 400 Mal flog der Notarzthubschrauber Gallus 1 letzte Saison verletze Wintersportler in umliegende Kliniken.

Seit Jahren boomt der Wintertourismus ungebrochen. Die hohe Anzahl von Schifahrern, aber auch oft mangelnde Selbsteinschätzung bringt Wintersportler oft in Notlagen oder führt zu Verletzungen. Sport- und Freizeitunfälle bildeten somit mit über 80 Prozent die häufigste Einsatzursache für den Notarzthubschrauber Gallus 1.

Von einer der modernsten Basen für Rettungsflüge in Europa werden die Einsätze durchgeführt. Unterstützt wird die Bergrettung von Wucher Helicopter, die das Fluggerät (EC 135 T1) samt Piloten und den Stützpunkt in Zürs stellen. Die Bergrettung organisiert Notärzte, Flugretter sowie das medizinische Equipment. Eine optimale und schnelle notfallmedizinische Versorgung verunglückter Personen ist somit gewährleistet. Die Verrechnung der Gallus 1-Einsätze wird ebenfalls von der Bergrettung vorgenommen.

Der Stützpunkt von "Gallus 1" liegt nahe Zürs am Arlberg - Foto: Austrian Wings Media Crew

Krankenkasse zahlt bei Freizeit-Alpinunfällen nicht
"Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt", heißt es eindeutig und unmissverständlich in Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Gerade in den Bergen können die Rettungskosten schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen – eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall. Ob Versicherung über die Bergrettung, ÖAMTC, Kreditkarte, Unfallversicherung oder Sportverein: Wichtig ist die Klausel der Deckung der Bergungskosten, denn diese Kosten können sonst gar nicht oder nur teilweise gedeckt sein. Die Bergrettung empfiehlt sich genau zu informieren, um sicherzugehen, welche Leistungen abgedeckt sind – im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherer. Eine günstige Möglichkeit ist eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung, doch auch viele Kreditkarten oder Versicherungsangebote von Automobilclubs decken im Fall des Falles einen Hubschrauberrettungseinsatz.

(red / Wucher Helicopter)