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Passagier erhält € 600 für Flugverspätung wegen Vogelschlags!

Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Vogelschlag bedeutet nicht zwingend, dass die Fluglinie von einer Zahlung befreit ist. Nach dem Urteil in zweiter Instanz erhält der Passagier seine Ausgleichszahlung in voller Höhe, wie Fairplane in einer Aussendung bekannt gab.

Der Flug von San Francisco über Paris nach Wien war letztendlich mehr als drei Stunden später als geplant in Wien gelandet. Grund war die Beschädigung des Zubringerflugzeugs durch Vogelschlag in Paris.Das Ersatzflugzeug stand in San Francisco dann erst viele Stunden später zum Abflug bereit. Ein Vogelschlag gilt als außergewöhnlicher Umstand, den die Fluglinie nicht beeinflussen kann. Daher ist die Fluglinie meist von einer Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung befreit. Skribe Rechtsanwälte GmbH, FairPlane Vertragsanwälte, haben in zweiter Instanz ein Urteil erwirkt, das zeigt: Selbst bei Vogelschlag kann die Fluglinie zur Zahlung verpflichtet sein. 

Mag. Passin: „Das Handelsgericht Wien (zweite Instanz) hat in seiner Entscheidung (50 R 146/18d) gegen Air France unserem Mandanten eine Entschädigung in der Höhe von 600 € zuzüglich Zinsen zugesprochen. Ein Vogelschlag alleine entlastet das Luftfahrtunternehmen noch nicht. Vielmehr muss es nach Art. 5 Abs. 3 EU-VO 261/2004 auch darlegen und beweisen, dass sich die Annullierung oder Verspätung auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Wie sich die Verspätung konkret zusammengesetzt hat und warum die Bereitstellung des Ersatzflugzeuges fast fünf Stunden gedauert hat, konnte die Beklagte nicht darlegen."

Mag. Andreas Sernetz (FairPlane Geschäftsführer): „Dieses Urteil zeigt wieder deutlich, dass sich der Einsatz für unsere Kunden lohnt. Es ist aufwendig und zeit-intensiv Verfahren gegen Luftfahrtunternehmen bei Vogelschlag zu führen, aber unsere Vertragsanwälte prüfen den Grund für die Flugverspätung sehr genau. Diese jahrelange Erfahrung im Reiserecht führt immer wieder zu erfolgreichen Urteilen wie diesem und vielen anderen (z.B. 1R 196/18x). Der Passagier trägt keinerlei Kostenrisiko, selbst bei langwierigen Verfahren. Denn nur im Erfolgsfall verrechnen wir unsere Provision.“

(red / Fairplane)