Österreich

Abmahn-Welle: "Jerusalema-Challenge" ohne Rechtsfolgen für die AUA

Auch AUA-Crews tanzten zur "Jerusalema-Challenge" und landeten damit einen viralen Hit im Netz (Screenshot YouTube/AUA)

Tausende Privatpersonen, aber auch Unternehmen, haben in den vergangenen Monaten an der "Jerusalema-Challenge" im Internet teilgenommen. Für viele endete dies nun mit einer empfindlich teuren Abmahnung durch die Musikrechte-Inhaber.

Kaufhausketten, Banken, Polizeidienstellen, Krankenhäuser und natürlich Fluglinien: Unzählige begeisterte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedenster Unternehmen rund um den Globus hatten zuletzt zur "Jerusalema-Challenge" getanzt, um damit in einem durch die Covid-19-Pandemie gebeutelten Jahr etwas Abwechslung in den Alltag zu bringen.

Auch Austrian Airlines hatte es sich nicht nehmen lassen, die Hüften zu schwingen. Mit über 5 Millionen Aufrufen verbreitete sich der rot-weiß-rote Beitrag viral im Netz. "Unserer Crew war es im vergangenen Oktober eine Herzensangelegenheit bei der Jerusalema Challenge mitzumachen und etwas Zuversicht in der aktuellen Lage in die Welt zu tragen", so Unternehmenssprecherin Tanja Gruber gegenüber Austrian Wings.

Doch zahlreiche Unternehmen erhielten in den vergangenen Tagen unliebsame Post durch die Inhaber der Musikrechte, Warner Music. Die Gesellschaft fordert empfindlich hohe nachträgliche Lizenzgebühren - kolportiert werden Summen um die 4.000 Euro pro Upload - für die Nutzung des Musikwerks. Juristen bestätigen die grundlegende Korrektheit einer solchen Forderung, da gemäß den weltweiten Bestimmungen des Urheberrechts durch eine solche "Dance Challenge" jeweils eine neue Werkverbindung hergestellt wurde, wofür der Rechteinhaber vorab sein Einverständnis hätte erklären müssen.

Lufthansa-Tochter Austrian ist von einer solchen Forderung jedoch nicht betroffen, sagt Gruber. Die Airline sei vorab direkt mit Warner Music in Kontakt getreten und habe gemeinsam mit den Kollegen der Rechtsabteilung sowie den Social-Media-Verantwortlichen eine entsprechende Nutzungsvereinbarung, welche bis Ende April gültig ist, getroffen.

Der AUA-Beitrag zur "Jerusalema-Challenge"

Über die Kosten dieser Vereinbarung wollte die AUA im Hinblick auf ihre Vertragsbeziehung mit dem Musiklabel Warner keine Auskunft geben, doch Juristen gehen davon aus, dass sich die Summe auf einen Bruchteil davon belaufen dürfte, wie nun von jenen Unternehmen gefordert wird, welche ohne vorherige Verhandlungen an der "Jerusalema-Challenge" teilgenommen hatten.

(red Aig)