Punktlandung –

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Bombendrohungen gegen Verkehrsflugzeuge - bis zu 10 Jahre Haft drohen (auf dem Papier)

Österreichs Strafjustiz urteilt bei Ersttätern gerne besonders milde, was kaum eine Abschreckung darstellt.

In einer noch nie erlebten offenbar koordinierten Aktion gingen gestern Bombendrohungen gegen rund 20 Flugzeuge über Europa ein. Welche Strafen dafür nach österreichischem Recht drohen, hat Patrick Huber / www.der-rasende-reporter.info für Austrian Wings recherchiert. In der Theorie sind sie hoch, in der Praxis ist die Justiz bei der Anwendung recht lasch.

Die (fast) gleichzeitigen Drohungen gegen etwa 20 Flüge quer durch/über Europa am gestrigen Tag dürften einzigartig in der Geschichte der Luftfahrt sein. In Österreich und anderen Ländern stiegen deshalb Kampfflugzeuge auf, um die Situation am Himmel zu beobachten und die bedrohten Verkehrsflugzeuge sicher zur Landung zu eskortieren. Die Behörden in der EU ermitteln auf Hochtouren, um der Urheber der Drohungen habhaft zu werden.

Bombendrohungen gegen Flugzeuge auszusprechen ist in jedem Fall strafbar. In Österreich ist diese Strafbarkeit im Strafgesetzbuch (StGb) geregelt. Der anzuwendende Paragraph 186 trägt den Namen "Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt". 

Darin heißt es: “Wer auf solche Weise, daß dadurch die Sicherheit eines Luftfahrzeuges im Flug gefährdet werden kann, 1.Ziffer gegen eine an Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person Gewalt übt oder ihr mit Gewalt droht, 2.Ziffer das im Einsatz befindliche Luftfahrzeug beschädigt oder 3.Ziffer Einrichtungen der Luftfahrt zerstört, beschädigt oder in ihrem Betrieb beeinträchtigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.”

In anderen Ländern Europas existieren zum Teil ähnliche rechtliche Bestimmungen, in Deutschland beispielsweise mit dem § 315 des dortigen STgB: “Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr”. Auch hier liegt der Strafrahmen bei bis zu 10 Jahren Haft.

Soweit die Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Anwendung dieses Rechts nämlich durchaus schwierig, da erst einmal der oder die Täter ausgeforscht werden müssen. Im konkreten Fall vermuten etliche Experten, dass Russland als Teil seiner hybriden Kriegsführung gegen den Westen für die Bombendrohungen verantwortlich ist. 

Täter haben in der Praxis wenig zu befürchten
Aber selbst wenn ein einzelner Täter ausgeforscht und angeklagt werden kann, heißt das - zumindest in Österreich - nicht automatisch, dass er dafür wirklich ins Gefängnis wandert. Denn die österreichische Strafjustiz ist bekannt dafür, gerade bei Ersttätern oft eine unverständliche Milde an den Tag zu legen. So kam beispielsweise ein 19-Jähriger, der einen Notarzthubschrauber mittels Laserpointer attackiert und damit das Leben der Hubschraubercrew vorsätzlich und akut gefährdet hatte (Absturzrisiko durch Blendung des Piloten), mit einer lächerlich niedrigen Geldstrafe von 480 Euro davon, sein Mittäter erhielt überhaupt nur eine Diversion. In einem weiteren mir bekannten Fall gab es für den (jungen, aber strafmündigen) Täter nicht einmal eine Geldstrafe, sondern gar nur 100 Stunden gemeinnützige Arbeit als Buße. Das “härteste” mir bekannte Urteil in Österreich nach § 186 StGb waren 8 Monate unbedingte Haft im Jahr 2022 - für die Blendung der Crew eines Polizeihubschraubers mittels Laserpointer.

Von solchen geradezu lächerlichen Urteilen lassen sich potentielle Nachahmungstäter mit Sicherheit kaum abschrecken - zumal das Risiko, erwischt zu werden in der Realität leider ausgesprochen gering ist. 

In Deutschland dagegen musste in 22-Jähriger, der ebenfalls mit einem Laserpointer einen Polizeihubschrauber attackiert hatte, für 18 Monate hinter Gitter. Davon könnte sich die heimische Strafjustiz ruhig eine Scheibe abschneiden.

Text: Patrick Huber

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.