Österreich

Fluglärmgegnerin aus Zwölfaxing beschäftigt die Gerichte

Eine als Fluglärmgegnerin bekannte Ärztin aus Zwölfaxing hat mit Unterstützung der so genannten "Antifluglärmgemeinschaft" das Land Niederösterreich und die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof auf Schadenersatz geklagt.

Ihr Vorwurf: Land und Bund hätten es verabsäumt für die in den vergangenen zehn Jahren erfolgten Ausbauten am Flughafen Wien-Schwechat, darunter der neue Tower, der Skylink sowie Parkhäuser, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen.

In erster und zweiter Instanz wiesen heimische Gerichte die Klage der Medizinerin ab, da sie keine substanziellen Schäden geltend machen konnte, sondern nur das, was Juristen als so genannten "reinen Vermögensschaden" definieren, nämlich die Wertminderung ihres Hauses in Zwölfaxing durch den Ausbau des Flughafens. Derartige "reine Vermögensschäden" seien jedoch nicht durch die EU-Richtlinie, auf der das österreichische Recht für Umweltverträglichkeitsprüfungen, kurz UVP, basiere, geschützt.

Der Oberste Gerichtshof dagegen wollte der Interpretation der vorangegangenen Instanzen nicht so ohne Weiteres folgen und leitete die Fragestellung, ob bei einer UVP nicht doch auch ein möglicher Wertverlust von Grundstücken berücksichtigt werden müsse, deshalb an den Europäischen Gerichtshof weiter, wo die Ärztin bereits einen Etappensieg verbuchen konnte, als die EU-Kommission feststelle, dass der Schutzzweck der UVP-Richtlinie grundsätzlich auch "reine Vermögensschäden" umfasse.

Ein endgültiges Urteil des EuGh zu dieser Causa wird in den kommenden Monaten erwartet. Sollte dieses zugunsten der Klägerin ausfallen, hätten unter Umständen plötzlich zehntausende Menschen aus der Umgebung des Flughafens  Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Bund und Land und auch das UVP-Verfahren zur dritten Piste auf dem Flughafen Schwechat müsste neu aufgerollt werden.

Zudem müssten bei jeder künftigen UVP-Prüfung auch Wertminderungen berücksichtigt und entsprechend abgegolten werden, was wiederum Großprojekte (Straßen, Eisenbahnen, etc ...) deutlich verteuern würde.

Nicht klären können wird das Gericht dagegen vermutlich die Frage, was jemanden überhaupt dazu bewegt, ein offensichtlich im Eigentum stehendes Haus in der Nähe eines internationalen Großflughafens zu bewohnen, und gleichzeitig gegen die Begleiterscheinungen des Flughafenbetriebes zu agitieren.

(red)