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ÖAMTC: Nicht-EU-Airlines müssen Passagieransprüchen auf Übernachtung oder Verpflegung nicht nachkommen

Täglich wenden sich unzählige Hilfesuchende an die Rechtsberatung des Clubs

"Seit Montagmorgen laufen die Telefone in der ÖAMTC-Rechtsberatung heiß", berichtet ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer: "Verzweifelte Mitglieder, die in aller Welt auf Grund der Flugausfälle festsitzen, wollen wissen, wer denn nun für die entstehenden Mehrkosten aufkommt."

So sitzt zum Beispiel ein Urlauber in Taipeh fest und hat seitens der Fluglinie erst für den 5. Mai eine fixe Rückflugbestätigung. Ein anderer wartet in Sydney mit 55.000 anderen Personen auf einen Heimflug, der für ihn wohl erst am 7. Mai erfolgen wird. "Da in beiden Fällen die Flüge nicht von EU-Airlines durchgeführt werden, haben die Passagiere keinerlei Ansprüche auf Übernachtung, Verpflegung oder Telefonate", sagt die ÖAMTC-Expertin. "Europäische Fluglinien müssten nach der Fluggastrechte-Verordnung immerhin Minimalunterstützung bieten."

Gerade in fernen Ländern kann dieser unfreiwillig verlängerte Aufenthalt schnell dazu führen, dass die finanziellen Mittel nicht mehr ausreichen. Der ÖAMTC empfiehlt den Angehörigen eine Überweisung durch ein Unternehmen, das auf weltweiten Geldtransfer spezialisiert ist. "Nach Rücksprache mit dem Außenministerium besteht aber auch die Möglichkeit, dass Angehörige oder Freunde im Außenamt oder den Polizeidienststellen in Österreich ein Gelddepot erlegen, das dann vor Ort von den Botschaften ausgezahlt wird", informiert die ÖAMTC-Juristin.

Anders liegt der Fall bei Pauschalreisen. Der Reiseveranstalter muss die Konsumenten nach Ende des Urlaubs so schnell wie möglich wieder nach Hause bringen, notfalls auch mit alternativen Transportmitteln. "Dadurch dürfen dem Reisenden keine zusätzlichen Kosten entstehen", erklärt Pfeiffer.

Besonders dreist mutet daher ein dem ÖAMTC vorliegender Fall an, bei dem Frankreichreisenden für den außerplanmäßigen Rücktransport mit dem Bus pro Person 180 Euro abgeknöpft worden sind. "In diesem Fall könnte man ganz im Gegenteil noch über eine Preisminderung für die Urlauber nachdenken. Immerhin war die Rückreise unbequemer und länger", sagt die ÖAMTC-Juristin.

Viele Mitglieder, die sich in der ÖAMTC-Rechtsberatung melden, haben sich selbst eine alternative Heimreise mit Bahn oder Bus organisiert. "Bevor jedoch zur Selbsthilfe gegriffen wird, sollte in jedem Fall zuerst versucht werden, gemeinsam mit der Fluglinie eine Transportlösung zu finden", rät Pfeiffer.

Wer den Flug und eine weitere Reiseleistung, wie z.B. ein Hotel oder eine Kreuzfahrt getrennt gebucht hat, der erhält zwar die Kosten für den Flug zurück, auf dem Rest bleibt er jedoch sitzen. Übrigens bieten die gängigen Reisestorno-Versicherungen für diesen Fall leider auch keinen Schutz.

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(APA-OTS / ÖAMTC)