Österreich

Keine Gehaltsangabe bei NIKI-Inserat

Seit 1. März 2011 muss gemäß Gleichbehandlungsgesetz bei Stellenausschreibungen verpflichtend das Mindestgehalt laut dem geltenden Kollektivvertrag (KV) angegeben werden.

Mehrere Leser machten unsere Redaktion auf diese Stellenausschreibung der österreichischen Air Berlin Tochter NIKI aufmerksam, in der exakt diese Angabe fehlt.

"Ein Mindestgehalt ist nur dann in einer Stellenausschreibung anzuführen, wenn ein KV Mindestgehälter vorsieht. Nachdem NIKI keinen KV besitzt ist auch keine rechtliche Verpflichtung vorhanden ein allfälliges Mindestgehalt anzuführen", erklärte NIKI-Sprecherin Milene Platzer auf Anfrage gegenüber Austrian Wings.

(red / Titelbild: NIKI Airbus A320, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)