Österreich

AUA verlor Verfahren gegen Konsumentenschutz

++ Am Wochenende erneut 27 Flugausfälle wegen Personalmangels ++

Die österreichische Lufthansa-Tochter Austrian Airlines, kurz AUA, hat vor dem Handelsgericht Wien ein Verfahren verloren, das der Verein für Konsumenteninformation (VKI) angestrengt hatte.

Konkret ging es um jene Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie, die es der AUA gestattet, Flugzeiten auch nach der Buchung zu ändern. Weil dies jedoch eine "unbeschränkte und einseitige Änderung der ursprünglich vorgenommenen vertraglichen Vereinbarung" in Bezug auf die Flugzeiten durch die AUA zulasse, wurde die Klausel vom Handelsgericht nun gekippt. Schließlich sei eine derartige Leistungsänderung nur dann statthaft, wenn sie vorab ausgehandelt wurde. Der bloße Hinweis in den AGB reiche nicht, urteilte das Gericht. Es sei auch unerheblich ob die Änderung der Flugzeiten im Verschulden der Airline liegt oder nicht.

Als Fluggast müsse man frei wählen können, ob man "auch nach Fristablauf auf Erfüllung des Vertrages besteht", sprich eine andere Flugzeit als die gebuchte akzeptiert, oder von seinem Recht vom Vertrag zurückzutreten Gebrauch mache. Laut VKI gilt damit auch uneingeschränkt die Europäische Verordnung für Fluggastrechte.

Die AUA kommentierte den Richterspruch knapp: "Austrian Airlines akzeptiert das Urteil des Handelsgerichts und passt die Geschäftsbedingungen entsprechend an."

(red / Titelbild: Symbolbild AUA - Foto: Huber / Austrian Wings Meda Crew)