Österreich

Vida-Hebenstreit: Lauda-Geschäftsführung kann nicht so mit Personal umspringen

Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Gewerkschaft kritisiert rechtswidrige Forderungen an Betriebsrat und Personal – Mit Luftfahrt-Branchen-KV wäre so etwas nicht möglich.

„So kann man mit den Beschäftigten nicht umspringen", versichert vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit, dem LaudaMotion-Bordpersonal und seinem Betriebsrat die Unterstützung der Gewerkschaft bei den heutigen Betriebsversammlungen und aktuellen Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Ryanair-Tochter. „Wir befürworten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der Airline, aber Drohungen und Maßnahmen, die zur willkürlichen Maßregelung der Piloten und Flugbegleiter missbraucht werden könnten, verbieten wir uns", kündigt auch Anton Fuszko, Vorsitzender des vida-Ausschusses Fliegendes Personal, Widerstand der Gewerkschaft an.

So sollen die Forderungen der Geschäftsführung u.a. vom Bordpersonal mindestens 850 Flugstunden (das gesetzliche Limit sieht 900 vor) beinhalten, sonst sei mit Sanktionen, wie einer Reduzierung der monatlichen freien Tage von 10 auf 7 zu rechnen. Da jedoch die geleisteten Flugstunden nicht vom einzelnen Beschäftigten, sondern ausschließlich vom Unternehmen durch die Dienstpläne bestimmt werden, wäre hier jeder/e einzelne „der absoluten Willkür der Unternehmensführung ausgesetzt", kritisiert Hebenstreit. „Die LaudaMotion-Crews werden nach den geleisteten Flugstunden bezahlt. Allein schon deswegen möchte das Personal so effizient wie möglich eingesetzt werden", fügt Fuszko hinzu.

Im Zusammenhang mit den Flugstunden sei auch die vom Unternehmen gewünschte Regelung, wonach nach Erreichen des gesetzlichen Limits von 900 Stunden im Jahr Betroffene vom Unternehmen automatisch in den Urlaub geschickt werden sollen, zu betrachten: „Das wäre ein klarer Verstoß gegen das österreichische Urlaubsgesetz und kann daher weder vom Betriebsrat noch von der Gewerkschaft mitgetragen werden", stellt vida-Gewerkschafter Fuszko klar.

Das Gesetz sehe den Urlaub zu Erholungszwecken vor. Das setze eine gewisse Planbarkeit und gegenseitiges Einvernehmen voraus, was hier dann nicht mehr gegeben wäre", erläutert Fuszko. „Es ist eine Schande, wie sich ein Unternehmen im Europa des 21. Jahrhunderts noch derartig sozialrechtswidrige Grausamkeiten für sein Personal einfallen lassen kann", kritisiert Hebenstreit. Denn die Forderung würde in vielen Fällen einen gemeinsamen Urlaub von Lebensgemeinschaften und Familien mit schulpflichtigen Kindern verunmöglichen. Aufgrund des höheren Flugaufkommens in den Ferienzeiten könnten Eltern dann keine Urlaube mehr genehmigt bekommen.

Die aktuelle Situation bei Lauda habe auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) mit ihrer jahrelangen Verweigerung eines Branchen-KV für das Bordpersonal mitzuverantworten. „Denn mit einem Branchen-KVs wäre es gar nicht möglich, derartige Forderungen an das Personal und den Betriebsrat zu stellen", betont Hebenstreit.

Die Verweigerungshaltung der WKÖ ergibt für Hebenstreit zudem „absolut keinen Sinn", da in Österreich andere große Branchen im Verkehrsbereich mit einem Branchen-KV grenzüberschreitend arbeiten. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer würden damit garantierte Rechtssicherheit bzw. Schutz und Ansprüche genießen.

„Das in der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft dazu von der WKÖ immer wieder vorgebrachte Argument, wonach die Airlines zu unterschiedlich seien, ist nicht stichhaltig: Alle fliegen gleiche Flugzeugtypen, die Besatzungsvorschriften sind international geregelt. Die Routen, die die Billigairlines fliegen, sind vergleichbar. Die Ähnlichkeit der Unternehmen ist damit sehr stark. Auch die Eisenbahnen und die Frächter kommen trotz Verwendung unterschiedlicher Fahrzeugtypen und grenzüberschreitenden Transportrouten seit Jahrzehnten mit einen Branchen-KV gut zurecht", bekräftigt Hebenstreit abschließend.

(red / vida via APA-OTS)