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Flughafen Düsseldorf prüft Schadenersatzklage gegen Kima-Kriminelle

SYMBOLBILD Flugverkehr - Foto: Austrian Wings Media Crew

Vergangene Woche drangen augenscheinliche Kriminelle, die sich selbst "Klimaaktivisten" nennen, illegal auf den Airsidebereich der Flughäfen Hamburg und Düsseldorf vor, nachdem sie den Flughafenzaun mit Bolzenschneidern vorsätzlich durchtrennt hatten. Wie jetzt bekannt wurde, prüft zumindest der Flughafen Düsseldorf eine Schadenersatzklage gegen die radikalen Klima-Chaoten. Anders als in Großbritannien, wo Klima-Kriminelle teils langjährige Haftstrafen ausfassten, zeigt sich die deutsche Justiz bislang ausgesprochen milde.

Ganz augenscheinlich mutmaßlich kriminelle Angehörige einer selbsternannten "Aktivistengruppe" beschädigten vergangene Woche - wie berichtet - vorsätzlich die Zäune der Flughäfen Hamburg und Düsseldorf, begaben sich anschließend rechtswidrig in den Airside-Bereich der Flughäfen und führten dadurch vorsätzlich zu einem Flugchaos, bei dem die mutmaßlichen Kriminellen ebenfalls vorsätzlich zur Produktion von zusätzlichen Abgasen beitrugen (dabei geben sie vor, das Klima schützen zu wollen), da durch ihre kriminelle Aktion mehrere Flüge den Anflug abbrechen und auf andere Flughäfen umgeleitet werden mussten, was einen erhöhten Kraftstoffverbrauch der Luftfahrzeuge zur Folge hatte.

Trägt lasche deutsche Justiz Mitverantwortung?
Tausende normale hart arbeitende Menschen, darunter viele Familien mit kleinen Kindern, wurden durch die kriminelle Aktion der Klima-Chaoten um ihren wohlverdienten Sommerurlaub gebracht, auf den sie lange gespart hatten. Eine unrühmliche Rolle spielte dabei indirekt wohl auch die deutsche Justiz, die aufgrund ihrer milden Urteile und den Verzicht auf (Untersuchungs-)Haft sogar für Wiederholungstäter wie Miriam Meyer, die bei der Aktion ebenfalls dabei war, obwohl sie bereits wegen anderer Aktionen strafrechtlich verurteilt wurde, dem Begehen weiterer potentieller Straftaten durch die radikalen Klima-Hysteriker womöglich Vorschub geleistet hat.

Denn die für viele Bürger unverständlich milden Urteile der deutschen Justiz gegen Klima-Radikale lassen immer wieder Menschen die Frage stellen, ob Teile der Justiz in Wahrheit mit den Klima-Kriminellen sympathisieren und sie durch eine milde Rechtsprechung "schützen". Zum Vergleich: In Großbritannien werden Klima-Kriminelle - anders als in Deutschland - nicht mit Samthandschuhen angefasst. Denn dort wurden im April des heurigen Jahres selbsternannte "Aktivisten" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Richter Shane Collery am Southend Crown Court begründete die harte Strafe damals mit einem Abschreckungseffekt. "Sie müssen bestraft werden für das Chaos, das sie angerichtet haben, damit andere davon abgehalten werden, Sie zu imitieren."

Gegen die mutmaßlichen Kriminellen, die sich an den Aktionen auf den Flughäfen Düsseldorf und Hamburg beteiligt haben, leiteten die deutschen Behörden erneut Ermittlungen ein. Dass die Beteiligten im Falle eines Schuldspruches diesmal hinter Gitter wandern, scheint angesichts der bisherigen "kuscheligen" bundesrepublikanischen Rechtsprechung für manche Beobachter fraglich.

Ungeachtet allfälliger strafrechtlicher Konsequenzen drohen den Klima-Kriminellen von Hamburg und Düsseldorf jetzt womöglich aber auch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Solche Forderungen prüft nun beispielsweise der Flughafen Düsseldorf und auch Passagiere, denen durch die Aktion der Klima-Hysteriker ein finanzieller Schaden entstanden ist, könnten entsprechende Klagen gegen die Chaoten, die sich selbst als "Aktivisten" bezeichnen, einbringen.

Laut Experten handle es sich aus rechtlicher Sicht bei den Klebe-Aktionen der Chaoten nämlich um einen sogenannten Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der Düsseldorfer Flughafen, wo nach Angaben eines Sprechers 48 Flüge annulliert und zwei umgeleitet werden mussten, prüft inzwischen mögliche Ansprüche auf Schadenersatz.

"Für den Geschädigten stellt sich natürlich auch die Frage, ob es sich wirtschaftlich lohnt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen", erläutert Thomas Rüfner, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Trier. "Denn wenn da ohnehin nichts zu holen ist, würde man durch so eine Klage letztlich nur ein Signal setzen."

Rüfners meint zudem, dass ein Schadenersatzanspruch auch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung in Frage. Die Blockade eines Flughafens werde wohl überwiegend als sittenwidrig angesehen, so der Experte.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU) ermuntert indes Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften, Schadenersatzansprüche zu stellen und den betroffenen Passagieren anzubieten, "ihre Ansprüche an sie abzutreten, um es dann gebündelt einzuklagen".

Auch Florian Dallwig, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins, vertritt die Rechtsauffassung, dass es sich bei den Flughafen-Aktionen um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt. Er meint: "Da würde sich eine ganz andere Schadensumme berechnen lassen, sowohl was die Fluggesellschaft als auch die Betreibergesellschaft des Flughafens angeht."

Der Anwalt sagte gegenüber der "Deutschen Presse Agentur": "Für die Frage, ob jemand durch eine Privatinsolvenz von der rechtskräftig festgestellten Verpflichtung frei wird, diese Summe zu begleichen, ist es relevant, ob man annimmt, dass es sich um eine vorsätzliche Schädigung handelt." Das könne von einem Zivilgericht genau so gesehen werden, da sich die Klima-Chaoten in der Regel des strafbaren Mittels der Nötigung bedienten.

(red)