Österreich

Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt: Anzeige gegen Ministeriums-Mitarbeiter, Journalisten und Rechtsanwalt

Bei der Justiz ist eine brisante Anzeige eingegangen, die unter anderem einen Rechtsanwalt, einen Sachverständigen, einen Mitarbeiter der SUB und mehrere Journalisten betrifft.

Erst jetzt ist bekannt geworden, dass offenbar schon vor mehreren Monaten bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, mehrere Journalisten und Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei eingegangen ist. Sie sollen durch vorsätzliches Handeln die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet und sogar eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. Die Staatsanwaltschaft Wien äußert sich auf Anfrage nicht dazu und hüllt sich in Schweigen. Für alle angezeigten Personen gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Österreichs Luftfahrtwelt ist klein, Gerüchte machen schnell die Runde. Getuschelt, dass da "was im Busch" sei wurde in Teilen der Branche schon länger, doch konkrete Informationen gab es erst einmal nicht. Innerhalb der Luftfahrtbranche und auch in verschiedenen Abteilungen auf dem Flughafen Wien sollen aber seit Wochen schon immer mehr Details zur Anzeige die Runde machen, doch erst jetzt gelangten diese Details ans Licht der Öffentlichkeit. 

Glaubt man den vorliegenden Informationen, dann hat es die Anzeige in sich. Darin wird mehreren Personen unter anderem vorgeworfen, die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet zu haben (§ 186 STGB, Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft) und/oder Amtsmissbrauch (§ 302 STGB, Strafrahmen bis zu 5 Jahre Haft) begangen zu haben.

Unter den Angezeigten sollen sich ein österreichischer Jurist, mehrere Angestellte seiner eigenen Kanzlei, ein Mitarbeiter der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) und zwei österreichische Journalisten befinden. Der Mitarbeiter der SUB soll über Jahre interne Informationen zu Luftfahrt-Zwischenfällen an die beiden Journalisten weitergegeben haben, die dann ihrerseits marktschreierische Geschichten produziert und dabei wiederholt Unwahrheiten ("Fake News") verbreitet haben. Der angezeigte Jurist soll mit den Journalisten ebenfalls gemeinsame Sache gemacht haben. Gegen ihn liegt angeblich sogar eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer vor. Gleichfalls angezeigt wurde ein Sachverständiger, der mit diesen Personen kollaboriert habe. Durch dieses kombinierte Vorgehen der Beteiligten sei die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet worden. Wie viele Personen insgesamt angezeigt wurden, das ist nicht bekannt.

Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung soll in der Causa auch bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht worden sein. Darauf (§ 278 STGB) stehen maximal drei Jahre Haft. 

Das mutmaßlich kriminelle Handeln (es gilt die Unschuldsvermutung) der bei der Staatsanwaltschaft angezeigten Akteure soll sich auch auf die Notlandung einer SWISS-Maschine in Graz am 23. Dezember 2024 (ein Todesopfer) und den AUA-Hagelflug vom 9. Juni 2024 erstrecken.

Eine unabhängige Bestätigung der Vorwürfe war von der Justiz allerdings nicht zu erhalten. Denn trotz wiederholter schriftlicher Anfragen verweigert die Staatsanwaltschaft Wien eine Stellungnahme zur Causa. "Derzeit können keine Auskünfte erteilt werden", heißt es nur lapidar. Der Stand der Ermittlungen ist aus diesem Grund öffentlich nicht bekannt. Für alle angezeigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

(red)