Österreich

EU Auflage: AUA darf rund drei Prozent der Sitzplätze nicht verkaufen

Rund drei Prozent aller Plätze in den AUA Flugzeugen müssen leer bleiben; selbst dann, wenn sie theoretisch verkauft werden könnten - Foto: P. Radosta / Austrian Wings

Wie die "Krone" in ihrer Onlineausgabe berichtet, sei die AUA "durch die Auflagen der EU-Wettbewerbskommission gezwungen, ihre Jets bewusst nicht voll zu besetzen".

Aufgrund der Übernahmeregeln der EU-Wettbewerbskommission darf die angebotene Kapazität der Sitzplätze auf AUA-Flügen jene von vor drei Jahren nicht übersteigen bzw. muss sogar darunter liegen.

Die angebotene Sitzplatzkapazität darf erst wieder erhöht werden, sobald die AUA "nachhaltige Gewinne" erzielt.

"Im Schnitt mussten wir das Angebot um drei Prozent verkleinern", so AUA Sprecher Martin Hehemann.

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(red)