Österreich

Gefahr für Hubschrauber durch Trendsportart "Slackline"

Sie gleicht einem Seiltanz, die Trendsportart mit dem Namen "Slackline". Was für ihre Anhänger ein teils waghalsiger Nervenkitzel ist, bringt für die Luftfahrt nicht unerhebliche Risiken mit sich.

"Slackline" ist ein Balanceakt, für den ein Gurt- oder Schlauchband zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt wird. Manche hierfür verwendeten Konstruktionen, so genannte "Highlines", werden in teils mehreren hundert Metern Höhe über dem Boden montiert. Die "Slackliner" versprechen sich dadurch neben der erforderlichen Balance auch ein besonderes Erlebnis durch die hinzukommende psychische Komponente.

Bei der Flugrettung steht man solchen Konstruktionen mit einer gehörigen Portion Skepsis gegenüber. Die Crew von Christophorus 2 (Krems) schildert etwa: "Es werden mittlerweile so genannte Highlines mit Höhen über 500 m und Spannweiten von bis zu 300 m aufgebaut!" Das Problem zeigt sich in der nicht flächendeckenden Eintragung solcher Seilkonstruktionen in allgemeine Hinderniskarten.

Grundsätzlich unterliegen die "Slacklines" dem Luftfahrtgesetz, wonach gemäß § 85 (3) Seilverspannungen als Luftfahrthindernisse definiert sind. Wie das Innenministerium ausführt, sind "Slacklines" demzufolge anzeigepflichtig, wenn das Hindernis eine Höhe von mehr als zehn Metern aufweist. Seile, die zwischen Bäumen gespannt werden, bedürfen keiner Anmeldung.

Potenzielle Gefahr für die Luftfahrt: eine sogenannte "Highline", hoch in der Luft im Ammergebirge - Foto: Christian Ettl
Potenzielle Gefahr für die Luftfahrt: eine sogenannte "Highline", hoch in der Luft im Ammergebirge - Foto: Christian Ettl

Während "Slackline"-Sportler zwar Verständnis dafür äußern, dass Seilkonstruktionen grundsätzlich anmeldepflichtig sind, stehen die meisten der geltenden gesetzlichen Regelung ablehnend gegenüber. Die Behördenwege würden außerdem monatelang dauern, so die Kritik der Sportler.

Dass ihre "Slacklines" in einigen Fällen aber eine große Gefahr, besonders für Hubschrauber, darstellen, zeigte ein Beinahe-Unfall in Bayern. In den Vereinigten Staaten und Kanada gab es, so die Österreichische Bergrettung, ebenfalls bereits mehrere "haarsträubende Zwischenfälle" im Zuge von Rettungseinsätzen. Eine diplomatische Einigung soll nun das freiwillige Melden von "Slacklines" herbeiführen. In Österreich stellt der "Slacklineverband" hierfür ein eigenes Meldeformular im Internet zur Verfügung. Dort eingetragene Daten von Slacklines von mehr als zehn Metern Höhe werden via E-Mail an die ÖAMTC-Flugrettung weitergeleitet. Zudem ersucht der Verband seine "Slackliner", zusätzlich die jeweils lokal zuständigen Bergrettungs-Ortsstellen zu informieren.

Ob und wie viele solcher (freiwilligen) Meldungen bis dato eingelangt sind, darüber schwiegen sich auf Austrian Wings-Anfrage sowohl ÖAMTC als auch Heli Austria/Martin Flugrettung und Wucher Helicopter aus.

(red Aig / Titelbild: Blick aus dem Helikopter; Seile, die nicht in Hinderniskarten verzeichnet sind, können zur tödlichen Gefahr werden - Foto: Austrian Wings Media Crew)