Österreich

Staatsanwaltschaft: Absturz von Hannes Arch war menschliches Versagen

Hannes Arch im Cockpit, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Der Absturz von Hannes Arch in der Nacht von 8. auf 9. September dieses Jahres war laut Staatsanwaltschaft auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Hannes Arch war - wie berichtet - gemeinsam mit einem Passagier während der Nachtstunden des 8. September 2016 im Gebirge zu einem Sichtflug nach Salzburg gestartet und kurz nach dem Start abgestürzt. Arch kam dabei ums Leben, sein Passagier überlebte schwer verletzt. Arch besaß zwar eine Nachtfluggenehmigung, allerdings hätte er laut Behördenbescheid nach 16 Uhr gar nicht mehr von der Elberfelder Hütte im Großglocknergebiet starten dürfen. Schon kurz nach dem Unglück hatten mehrere erfahrene Helikopter-Piloten den Start angesichts der Lichtverhältnisse und der Topographie als "reinen Selbstmord" bezeichnet.

Wie die Tageszeitung "Der Standard" nun unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Klagenfurt berichtet, gehen auch die Behörden nunmehr offiziell von "menschlichem Versagen" als Unglücksursache aus. Das Blatt zitierte Tina Frimmel-Hesse, die stellvertretende Leiterin der Medienstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft mit den Worten: "Ein technisches Gebrechen ist auszuschließen. Der Unfall ist auf menschliches Versagen zurückzuführen."

Arch galt in Pilotenkreisen zwar als außergewöhnlich talentierter Flieger aber auch als einer, dem eine gesteigerte Risikobereitschaft im Blut lag.

Für das kommende Jahr wird auch der offizielle Abschlussbericht der Flugunfalluntersuchungsstelle VERSA erwartet.

(red)