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Deutsches Gericht billigt Diskriminierung von Juden durch Kuwait Airways

Darf vom Landgericht Frankfurt abgesegnet Israelis die Beförderung verweigern: Kuwait Airways - Foto: GF / Austrian Wings Media Crew

Für heftige Diskussionen sorgt derzeit das Urteil eines deutschen Gerichtes, wonach Kuwait Airways israelische Staatsbürger nicht befördern muss. Einige deutsche Politiker sprechen sich nun für ein Landeverbot für Kuwait Airways in Deutschland aus.

Die Vorgeschichte: Ein israelischer Staatsbürger wollte mit Kuwait Airways von Frankfurt aus via Kuwait nach Bangkok reisen. Doch die staatliche kuwaitische Fluglinie verweigerte dem Passagier den Transport. Man befördere keine Israelis, hieß es.

Der betroffene Kunde klagte - und verlor nun vor dem Landgericht Frankfurt. Es sei Kuwait Airways - die sich bei der Ablehnung der Beförderung des Kunden auf kuwaitisches Recht berufen hatte - "nicht zumutbar", einen Israeli zu transportieren, wenn dies gegen geltende kuwaitische Gesetze verstoße. Der deutsche Grünen-Politiker Volker Beck bezeichnete diese Begründung gegenüber der Zeitung "Welt" als "schlechten Witz".

Der deutsche Historiker und Buchautor Richard Volkmann bezeichnete das Urteil in einem Gastkommentar für die "BILD"-Zeitung als ein "schäbiges Urteil unserer Justiz".

Anwalt Nathan Gelbart sagte gegenüber dem "Jewish Chronicle" angesichts des Urteils: "Die Ausführungen des Gerichts, sind nichts anderes als eine Kapitulation vor der antisemitischen Diskriminierung meines Mandanten durch Kuwait Airways."

Der Jurist sagte weiters, dass man bereits überlege in Berufung zu gehen und bezeichnete das Urteil als "Schande für Deutschland". Gegenüber der "Welt" sagte Gelbart: "Das ist ein schwarzer Tag für die deutsche Justiz, die Freiheit des Luftverkehrs und für unsere demokratischen Grundwerte. Wenn dem rassistischen Gesetz eines radikalen Familienunternehmens namens Kuwait in Deutschland Vorrang vor deutschem Recht eingeräumt wird, ist das juristisch und moralisch skandalös. Hier sollte deutsches Recht gelten, ausländisches Recht darf weder mittelbar noch unmittelbar angewandt werden. Das Gericht umging aber zwingende Vorschriften des deutschen Luftverkehrsgesetzes. "

Der grüne Politiker Volker Beck nannte das Urteil einen "Freifahrtschein zur Diskriminierung der Bürger Israels" und der Frankfurter Bürgermeister brachte in einem Statement zum Ausdruck, dass er der Meinung sei, dass eine Fluglinie, die "Diskriminierung und Antisemitismus praktiziere, in dem sie israelische Passagiere von der Beförderung ausschließt" Landeverbot auf "allen deutschen Flughäfen" erhalten solle. Denn, wenn Deutschland diese "Diskriminierungspraxis" hinnehme, mache es sich "zum Komplizen der antisemitischen Boykottgesetzgebung", schrieb der Politiker auf seiner Facebook-Seite zum Thema.

Ebenfalls entrüstet zeigt sich der Zentralrat der Juden in Deutschland. "Es ist inakzeptabel, dass ein Unternehmen, das offen tief antisemitisch agiert, in Deutschland Geschäfte abwickeln darf."

Der Kläger - ein jüdischer Israeli, der in Deutschland studiert - kommentierte das Urteil gegenüber der "BILD"-Zeitung mit den Worten: "Es ist schockierend für mich, dass ich 2017 in Deutschland antisemitisch diskriminiert werde und ein Gericht dafür noch Verständnis zeigt.  Man muss solchen Entwicklungen doch von Anfang an entgegentreten, gerade in Deutschland! Jedes Jahr zum 9. November gelobt das Land 'Nie Wieder!' und dann fällt ein deutscher Richter ein so unmenschliches Urteil. Ich bin fassungslos.“

Auch Fachleute sehen das Urteil kritisch, denn das für Deutschland gültige Luftverkehrsgesetz besagt: "Luftfahrtunternehmen, die der Öffentlichkeit zugängliche Flugpreise und Luftfrachtraten für Flugdienste von einem Flughafen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anbieten, sind verpflichtet, ...dem Fluggast ohne Benachteiligung auf Grund seiner Staatsangehörigkeit, seines Wohnorts oder des Niederlassungsorts des Bevollmächtigten des Luftfahrtunternehmens Zugang zu diesen Flugpreisen und Luftfrachtraten zu gewähren."

Auf dieser Grundlage sei die Verweigerung der Beförderung eines Passagiers aufgrund seiner israelischen Staatsangehörigkeit unzulässig.

(red HP)