Österreich

AK zu Hilfe für Airlines: "Ja, aber nur, wenn Bedingungen passen!"

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Austrian Wings Media Crew

AK schlägt sechs Bedingungen vor, unter denen Fluglinien finanzielle Hilfe vom Staat erhalten sollen.

„Die Fluggesellschaften, allen voran die AUA, leiden schwer unter der Krise. Es hat also Sinn, wenn ihnen der Staat hilft. Das darf aber nicht ohne Bedingungen geschehen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl zum Wunsch der AUA nach rund 800 Millionen Euro an Geldern aus dem Steuertopf.

Die AK Präsidentin sieht in der Hilfe für Fluggesellschaften die Chance, faire Löhne und Arbeitsbedingungen langfristig dabei mit abzusichern und verkehrspolitisch Akzente zu setzen. „Der Flugverkehr ist eine sehr hart umkämpfte Branche. Der Konkurrenzkampf in der Luft wird allzu oft auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Airlines ausgetragen. Jetzt muss der Staat helfen. Er muss aber gleichzeitig klare Bedingungen an diese Hilfe knüpfen.“

Die AK schlägt sechs Bedingungen vor, die erfüllt werden müssen. + Wer österreichisches Steuergeld bekommt, muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze in Österreich langfristig und verbindlich bleiben. Die Airline muss sich an österreichisches Recht und Mindestlöhne (Zustimmung zum Abschluss eines Branchen-KV) halten. + Große Summen an Staatshilfen darf es nur geben, wenn der Staat Miteigentümer im entsprechenden Umfang wird und im Aufsichtsrat mit Stimmrecht vertreten ist. + Bei Langstrecken-Carriern darf das Geld nur in Verbindung mit dem verbindlichen Ausbau/Erhaltung der Langstrecke vergeben werden. Dies hat einen großen volkswirtschaftlichen Effekt auf Betriebsansiedlungen und den Tourismus. + Bei vielen Airlines mit Auslandsstandorten muss sichergestellt werden, dass das Steuergeld ausschließlich für die österreichischen Arbeitsplätze verwendet wird. Teilweise beschäftigen diese Airlines gleich viele oder mehr Beschäftigte im Ausland. Hier darf kein österreichisches Steuergeld ins Ausland abfließen. + Bei der Vergabe von Subventionen muss auf die Wertschöpfungskette im Unternehmen geachtet werden. Unternehmen, die die Technik oder andere personalintensive Aufgaben ins Ausland verlagert haben, dürfen nur Staatshilfe erhalten, wenn diese Prozesse nach Österreich zurückgeholt werden. Hier besteht zunehmend die Gefahr, dass nur mehr Unternehmenshülsen in Österreich tätig sind, die kaum zur österreichischen Wertschöpfung beitragen. + Nach der Krise braucht es klare Spielregeln auf dem Markt, um die Wiederaufnahme des Dumpingwettbewerbs zu unterbinden. Ansonsten fließt das Steuergeld lediglich in die „Kriegskasse“, um in der Folge wieder Dumpingpreise anbieten zu können, die die Eigenkapitalausstattung reduziert und zu unnötigen Klimaschäden führt (Mindestticketpreise, Antidumpingbestimmungen, ausreichend hohe Gebühren und Steuern, usw).

Viele dieser Punkte dürfte etwa der austro-irische Billigflieger LaudaMotion aus heutiger Sicht möglicherweise nicht erfüllen - die Airline erlangte unter anderem traurige Bekanntheit, weil sie Mitarbeiter im Krankenstand kündigte oder mit "Drohbriefen" unter Druck setzte und beschäftigt zudem einen Teil ihres Personals indirekt über eine irische Leiharbeitsfirma. Wegen der fragwürdigen Arbeitsbedingungen sah die Pilotenvereinigung ACA gar die Flugsicherheit beim österreichischen Ryanair-Ableger in Gefahr. Außerdem stellte die Austro Control die Airline wegen Mängeln im (mittlerweile ausgelagerten) Wartungsbetrieb unter erhöhte Aufsicht der Behörde.

(red / AK )