Österreich

Flugausfälle durch AUA-Betriebsversammlung: Passagieren steht Entschädigung zu

Symbolbild AUA, hier ein A320neo - Foto: www.der-rasende-reporter.info

92 AUA-Flüge fallen heute aus, 8.000 Passagiere sind betroffen. Sie wurden laut AUA bereits umgebucht und informiert. Den Betroffenen steht eine Entschädigung zu.

Austrian Airlines, die österreichische Tochter der Lufthansa, hat für diesen Donnerstag, den 4. April (heute), eine Betriebsversammlung ihrer Piloten und Flugbegleiter angekündigt. Hintergrund sind bislang erfolglose Lohnverhandlungen und der Umstand, dass das AUA-Personal im Schnitt um 40 Prozent weniger verdient als die Belegschaft der Konzernmutter Lufthansa. Im Wesentlichen fordert die AUA-Belegschaft nicht weniger als "gleiches Geld für gleiche Arbeit". Einen guten Einblick in die verantwortungsvolle Tätigkeit der AUA-Crews gibt übrigens das Buch "Cleared for Take off - ein Tag im Leben einer AUA-Crew" des österreichischen Luftfahrtexperten und Buchautors Patrick Huber.

Damit gibt es nach zahlreichen Streiks an Flughäfen (die allerdings nichts mit dem AUA-Personal zu tun hatten) in den vergangenen Wochen morgen weitere Flugausfälle. Grund dafür ist ein aktueller Tarifkonflikt bei der Airline. Durch die Versammlung der AUA-Belegschaft sind dieses Mal nach Angaben der Airline rund 8.000 Fluggäste und 92 Flüge betroffen, wobei Langstreckenflüge stattfinden sollen. Kurzfristige Planänderungen bleiben allerdings nicht ausgeschlossen. Nina Staub, Fluggastrechteexpertin bei AirHelp (www.airhelp.com), erläutert, welche Maßnahmen Passagiere ergreifen können, wenn der Flug wegen des Ausstands nicht wie geplant stattfinden kann:

„Wenn ein Flug annulliert wird, haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Fluggäste sind bei angekündigten wie unangekündigten Ausständen des Airline-Personals entschädigungsberechtigt. Bei der bevorstehenden Versammlung am Donnerstag legt das Personal der Airline die Arbeit nieder – der Ausfall liegt demnach im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.

Bei außergewöhnlicher Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Arbeitsniederlegungen jedweder Art bei den Airlines selbst zählen zu gewöhnlichen wirtschaftlichen Maßnahmen und gehören damit nicht dazu. Austrian Airlines gibt an, bereits alle betroffenen Fluggäste informiert zu haben. Aufgrund der Möglichkeit von kurzfristigen Flugplanänderungen sollten sich Fluggäste aber unbedingt stets auf dem Laufenden halten, ob ihr Flug wie geplant stattfindet. Wir raten allerdings davon ab, proaktiv andere Flüge zu buchen, bevor der Flug annulliert wurde. Sollte dann der ursprüngliche Flug doch stattfinden, sind keine Erstattungen möglich."

Staub führt fort: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Austrian Airlines hat mitgeteilt, dass die betroffenen Flüge bereits umgebucht worden seien. Laut EG 261 muss dies der nächstmögliche Alternativflug sein. Aus diesem Grund ist es ratsam, zu prüfen, ob dies bei den aktuellen Umbuchungen der Fall ist. Inlandsflüge lassen sich optional auf ein Bahnvoucher umbuchen. Falls die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig wird oder keine angemessene alternative Beförderungsmöglichkeit bereitstellt, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Betroffene Passagiere sollten Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen, da sonst eine Erstattung der Kosten nicht garantiert werden kann.

Die Fluggesellschaft ist bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten, wenn sich Passagiere dafür entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten. Getränke und Mahlzeiten muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen bereitstellen, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen. Es wird in jedem Fall empfohlen, diese Versorgungsleistung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Wichtig ist dabei, jede Quittung aufzubewahren, um von den Fluggesellschaften eine Rückerstattung der Kosten für Essen, Erfrischungen, Ersatzreisen und Unterbringung erhalten zu können."

Diese Rechte haben Passagiere laut der EG 261
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird durch die Länge der Flugstrecke berechnet. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Arbeitsniederlegungen gehören nicht dazu.

(red / Airhelp)