Am Wochenende stand Prellenkirchen bei Hainburg im Bezirk Bruck an der Leitha ganz im Zeichen der Blasmusik. Das Ortszentrum war gesperrt, eine Umleitung eingerichtet, die örtliche Feuerwehr regelte den Verkehr. Somit standen genügend Helfer zur Verfügung als es zu einem medizinischen Notfall kam. Ein Prellenkirchner hatte akute neurologische Probleme. Das Rote Kreuz rückte mit dem RTW 3-53/613 sowie einem Quad (3-50/418) aus, außerdem wurden der ÖAMTC-Notarzthubschrauber Christophorus 9 und eine Funkstreife der Exekutive angefordert.



Der Pilot landete den H135 mit der amtlichen Luftfahrzeugregistrierung OE-XEP auf einem Rübenplatz, die Feuerwehr Prellenkirchen unterstützte die Exekutive und regelte den Verkehr. Nach der Erstversorgung im Team wurde der Patient stabilisiert in ein Krankenhaus geflogen.


Nicht optimales Verhalten junger Polizisten
Während die Zusammenarbeit zwischen professionellen Medienschaffenden und der Exekutive üblicherweise reibungslos funktioniert, verhielten sich zwei junge Polizisten vor Ort etwas ungeschickt. Sie wollten einen rund 40 bis 50 Meter vom Einsatzort entfernt (um die Arbeiten nicht zu behindern und die Privatsphäre des Patienten zu schützen) stehenden deutlich als solchen gekennzeichneten Medienvertreter, der sich auch mittels Presseausweis ausweisen konnte, an seiner Arbeit hindern und suggerierten sinngemäß, dass der Kollege ihre "Erlaubnis" bräuchte, um arbeiten zu dürfen.

Damit lagen die Beamten falsch. Pressefreiheit steht in Österreich im Verfassungsrang und solange ein Medienvertreter den Einsatz nicht behindert, darf er in seiner Berufsausübung nicht behindert werden. Der Journalist verwies auf die rechtliche Situation und drohte den Beamten mit einer Maßnahmenbeschwerde, woraufhin die Beamten ihr Verhalten einstellten und der Journalist seine Arbeit fortsetzen konnte.
(red)