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Air France muss Hinterbliebene von Absturzopfern entschädigen

Air France sowie ihre Versicherung Axa wurden von einem Gericht in Frankreich nun zur vorläufigen Entschädigung von zwei Familien von Opfern des Absturzes von Flug AF 447 im Jahr 2009 verurteilt. Die beiden Familien erhalten je 203.235 Euro.

Bei dem Unglück, dessen Ursache noch immer nicht restlos aufgeklärt ist, am 1. Juni 2009 starben alle 228 Insassen des A330-200 (Austrian Wings berichtete).

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(red)