Österreich

Vom "Kärntner Luftkrieg" zur trauten Einigkeit

RK 1 in Fresach - alle Fotos: Christian Köck / helirescue.at

Am 1. April starteten der ARBÖ und die ARA-Flugrettung offiziell ihre Zusammenarbeit. Im Rahmen dieser Kooperation wird erstmals in Österreich ein H145 als Notarzthubschrauber zum Einsatz kommen – auch der in Fresach stationierte "RK 1" soll mit diesem Typ ausgestattet werden.

Während "RK 1" (und der in Reutte, Tirol, stationierte "RK 2") mittlerweile zum unverzichtbaren Bestandteil des heimischen Luftrettungswesens avanciert ist, waren seine Anfänge allerdings wenig ruhmreich. Auf "Biegen und Brechen" wurden Einsätze vom Roten Kreuz Kärnten an "RK 1" vergeben, während der Notarzthelikopter des Innenministeriums in Klagenfurt zum Nichtstun verdammt schien. Dazu kamen horrende Rechnungen an Patienten. Kritiker dieser Systematik wurden vom Roten Kreuz ausgeforscht und versucht, mundtot zu machen. In mindestens einem Fall kam es sogar gegen einen Sanitäter, der öffentlich die Missstände aufzeigte, zu einem Gerichtsverfahren, welches für die zuständige Rotkreuz-Führung mit einer blamablen Niederlage endete. Doch der Reihe nach.

Die D-HMMM war der erste "RK 1" und flog noch in DRF-Farben

Als "Martin" in Pension ging...
Über viele Jahre lang waren die "Martin"-Helikopter der Flugpolizei ein unverzichtbarer Bestandteil der heimischen Flugrettung. Unter anderem wegen sich ändernder Bestimmungen zum Betrieb von Rettungshubschraubern zog sich das Innenministerium aus diesem Bereich zurück. Mit 1. Juli 2001 sollte daher der ÖAMTC-Notarzthubschrauber "Christophorus 11" den vormals vom Innenministerium betriebenen "Martin 5" am Flughafen Klagenfurt ablösen.

Doch mit Beginn des Jahres planten einige Verantwortliche des Roten Kreuzes Kärnten, einen eigenen Notarzthubschrauber in Klagenfurt – zusätzlich zu "Martin 5" beziehungsweise "Christophorus 11" – zu stationieren.

Der damalige ÖAMTC-Flugrettungschef Kurt Nordberg zeigte sich verwundert: "Überall in Österreich arbeiten wir mit dem Roten Kreuz eng zusammen. Auch in Osttirol und Oberkärnten. Nur in Klagenfurt will man jetzt einen eigenen Rettungshubschrauber einsetzen", wurde er von Medien zitiert.

Einer der damaligen Gesellschafter der neuen "Rotkreuz-Flugrettung", Mag. Bernhard T., bekräftigte dagegen die Pläne, gemeinsam mit der DRF Flugrettung in Klagenfurt eine eigene Maschine vom Typ BK-117 zu installieren.

Und tatsächlich stand der Helikopter des Roten Kreuzes Mitte April 2001 auf dem Flughafen Klagenfurt, quasi Tür an Tür mit der Maschine des Innenministeriums, was die Christophorus-Flugrettung dazu veranlasste, von der Politik zu fordern, dass die Hubschrauber-Einsätze künftig nicht mehr durch das Rote Kreuz disponiert werden sollten: "Es kann ja nicht sein, dass sich das Rote Kreuz dann selbst die Flugaufträge zuteilt und wir ausgebootet werden", so der damalige ÖAMTC-Direktor Kurt Nordberg gegenüber der Kärntner Kronen Zeitung anlässlich der neuen Flugrettungskonkurrenz. Immerhin sollte ja nur wenige Wochen später, vertragskonform, "Christophorus 11" den Dienst von "Martin 5" übernehmen.

Kurz darauf startete RK 1 tatsächlich zu seinen ersten Einsätzen, obwohl es laut zeitgenössischen Medienberichten keinerlei Landesauftrag gab. Da die Rettungs-Notrufnummer 144 jedoch beim Roten Kreuz auflief, disponierte die Organisation augenscheinlich bevorzugt ihren eigenen Helikopter. Der zuständige Geschäftsführer der eigens gegründeten Rotkreuz Flugrettungs-GmbH, Bernhard T., zur Frage der Bezahlung der Einsätze damals: "Derzeit haben wir eine Art Probebetrieb, wir prüfen alles, schauen, wer was zahlt. Viele Patienten sind ja schon für Bergungen versichert."

Aus der ursprünglichen Rotkreuz Flugrettungs GmbH wurde die ARA-Flugrettung, eine Tochter der deutschen DRF Luftrettung

Flugrettung des Innenministeriums "kalt gestellt"
Anfang Mai wurde dann offiziell, was Kritiker schon länger befürchtet hatten. "RK 1" flog fortan die Heli-Notfalleinsätze, während "Martin 5" des Innenministeriums am Boden blieb.

Flugärzte-Sprecher Dr. Rudolf Hribernig brachte es gegenüber Medienvertretern auf den Punkt: "Wir wurden seit damals vom Roten Kreuz nicht ein einziges Mal angefordert. Wir sind kalt gestellt."

Eine Tageszeitung schrieb sogar wörtlich, dass der Flugrettungsstreit "auf dem Rücken der Patienten" ausgetragen werde und schilderte einen Vorfall, im Zuge dessen ein Mann bei Nötsch vom Dach eines Hauses gestürzt war. Als der Alarm einging, befand sich "Martin 5" zufällig in der Nähe. Die Crew hörte über Funk mit und bot ihre Hilfe an, doch die Rotkreuz-Leitstelle lehnte ab und schickte stattdessen "RK 1" aus Klagenfurt, der natürlich deutlich länger zum Notfallort brauchte. Und auch dem ÖAMTC erging es ähnlich.

Bis kurz nach der Jahrtausendwende war das österreichische Innenministerium unverzichtbarer Bestandteil der heimischen Flugrettung. "Martin 5" aus Klagenfurt wurde mit der Installation des Rotkreuz-Hubschraubers quasi über Nacht "kalt gestellt". (Symbolfoto: Don Hewins)

Insider erzählen von einem Tauchunfall, bei dem ein Patient einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten hatte. Auch in diesem Fall habe man "RK 1" alarmiert, obwohl ein "Christophorus"-Hubschrauber den Einsatzort rascher erreichen hätte können. So sollen die "gelben Flugretter", als sie zufällig über Funk die prekäre Einsatzmeldung mitbekommen hatten, auf eigene Faust gestartet sein, um den Patienten zu reanimieren. Obgleich dem Sportler selbst durch deren schnellen (auftragslosen) Einsatz nicht mehr geholfen werden konnte, blieb die Optik der offensichtlich "RK 1"-lastigen Disposition für viele weiterhin eine katastrophal schiefe.

"Verzögerungen können über Leben und Tod entscheiden"
Bereits am 28. Juni 2001 hatte der ÖAMTC in einer Aussendung vor möglichen Nachteilen für Patienten durch eine bevorzugte Alarmierung von "RK 1" gewarnt: "Bei sieben der acht Standorte gab bzw. gibt es bei der Übernahme keine Probleme. Die Zusammenarbeit des ÖAMTC mit den altbewährten und erfahrenen Partnern Rotes Kreuz und Bergrettung funktioniert tadellos. Auch auf politischer Ebene wurden alle Diskussionen rund um die Flugrettung sachlich geführt. In Kärnten ist die Situation leider anders: Entgegen den Beschlüssen des Landes Kärnten, die 15a-Vereinbarungen auch weiterhin zu akzeptieren, hat die Führungsspitze des Roten Kreuzes Kärnten in Konkurrenz zum Innenministeriumshubschrauber Martin 5 einen eigenen Rettungshubschrauber stationiert. Dieser Hubschrauber fliegt seit Ende April mit deutscher Zulassung und deutschen Piloten.  Seit der Inbetriebnahme von RK 1 hat sich die Zahl der Hubschraubereinsätze in Kärnten gegenüber der vergangenen Jahre nahezu verdreifacht. Bei ihrem Streben, mit möglichst vielen Einsätzen die Unentbehrlichkeit ihres Hubschraubers zu unterstreichen, gewinnt man den Eindruck, dass nicht primär die Gesundheit der Patienten im Vordergrund steht. Obwohl der in Nikolsdorf bei Lienz stationierte Notarzthubschrauber Christophorus 7 die meisten Orte in Oberkärnten weit schneller als der Klagenfurter Hubschrauber erreichen kann, wurde die Einsatzgrenze nach Westen verschoben. Die RK-Stellen wurden angewiesen, bis zur Trennlinie Hermagor-Möllbrücke RK 1 anzufordern und dies obwohl die Klagenfurter BK 117 bis Möllbrücke rund 25 Minuten fliegt. Christophorus 7 fliegt nach Möllbrücke nur knapp über 10 Minuten. Verzögerungen die über Leben und Tod entscheiden können."

RK 1 in Rotkreuz-Lackierung

Kärntner Luftkrieg anno 2001
Tatsächlich hätte der "Kärntner Luftkrieg" laut lokaler Kronen Zeitung eine 23-Jährige beinahe ihr Leben gekostet, denn, Zitat: "Rotkreuz-Mitarbeiter hatten Ende Juni dem ÖAMTC verboten, die junge Frau ins LKH Klagenfurt zu überstellen." Die Patientin, welche damals in kritischem Zustand auf der Intensivstation des Krankenhauses Spittal lag, sollte rasch per Hubschrauber nach Klagenfurt geflogen werden. Da der etablierte Hubschrauber der Landeshauptstadt, "Martin 5", bei einem anderen Einsatz gebunden war, forderten die Klinikärzte den nahe Lienz stationierten "Christophorus 7" an. Nur kurz, bevor dieser bereits zur Landung ansetzte, meldete sich das Rote Kreuz telefonisch beim Stationsarzt und teilte ihm mit, dass der ÖAMTC-Heli laut Rotkreuz-Auffassung "nicht zuständig" sei, den Einsatz nicht durchführen dürfe. Das Rote Kreuz untersagte sohin "C7" den lebensrettenden Flug. Schlussendlich kam jedoch auch der RK-Hubschrauber nicht zum Einsatz; die junge Frau wurde im letzten Moment bodengebunden per Rettungswagen ins Schwerpunktkrankenhaus überstellt.

In der Zwischenzeit flatterten mehreren der unfreiwillig von "RK 1" transportierten Patienten Rechnungen ins Haus. Anfang September schrieb eine Tageszeitung, dass der Krankenkasse "vier Fälle bekannt sind, wo das Rote Kreuz an Patienten eine Kostennote von je rund 10.000 Schilling (umgerechnet ca. € 727,00, Anm. d. Red.) ausgesandt hat". Das sei "absolut unüblich", so Direktor Alfred Wurzer. Unter den Rechnungs-, beziehungsweise Kostennotenempfängern waren auch die Eltern eines Kleinkindes, wobei die betreffende Forderung zunächst direkt an die einjährige Patientin (!) ergangen sein soll.

All diese Vorgänge führten auch unter den Mitarbeitern der Hilfsorganisationen und in der Öffentlichkeit zu teils emotionalen und heftigen Diskussionen. Das Rote Kreuz Kärnten richtete ein Diskussionsforum ein, das nach Ansicht einiger Teilnehmer jedoch offenbar "nur dazu diente, um Kritiker zu identifizieren und mundtot zu machen".

In mindestens einem Fall zerrten Rotkreuz-Präsident Peter Ambrozy, "RK 1"-Arzt Dieter Kopper und der Geschäftsführer der Rotkreuz-Flugrettungs GmbH, Bernhard T., einen dieser Kritiker sogar vor Gericht, im Versuch, dessen öffentlichen Protest gegen die mutmaßliche Bevorzugung des "hauseigenen" Hubschraubers zu Lasten mancher Patienten als "üble Nachrede" und "Verleumdung" verfolgen zu lassen.

Ein Prozessbeobachter und Journalist erinnert sich heute im Gespräch mit Austrian Wings: "Wäre es nicht um ein so ernstes Thema gegangen, hätte dieses Verfahren – allen voran durch das Verhalten der Kläger – als peinliches Kabarett dienen können." Und weiter: "Man konnte sich des Eindrucks nicht verwehren, dass es überhaupt nicht um Fakten ging, sondern lediglich Kritiker eingeschüchtert und mundtot gemacht werden sollten." Was jedoch nicht gelang – der Angeklagte wurde freigesprochen; Ambrozy, Kopper und T. blieben auf den Verfahrenskosten sitzen.

Vom Luftkrieg zur trauten Einigkeit
Es mag wohl nicht zuletzt eine Niederlage wie diese gewesen sein, die schließlich auch in den Reihen der damaligen "Rotkreuz-Flugrettung" zum langsamen Umdenken geführt haben dürfte. Von Klagenfurt übersiedelte "RK 1" zunächst nach Spittal/Drau, später nach Fresach am Millstätter See. "Christophorus 11" der ÖAMTC-Flugrettung startet bis heute weiterhin von Klagenfurt aus zu Notfalleinsätzen. Wurde beim "Rotkreuz-Heli" anfänglich noch mit einer in Deutschland registrierten BK-117 geflogen, erhielt die Stamm-Maschine nach einiger Zeit auch ein österreichisches Kennzeichen. Hinter dem Betrieb der "RK-Rettungsflieger" steht nunmehr die ARA Flugrettung gemeinnützige GmbH, eine Tochtergesellschaft der DRF aus Deutschland. Auch rund um die Übernahme der Einsatzkosten wurde Einigkeit geschaffen: Für Patienten ist es jetzt unerheblich, ob es ein ÖAMTC- oder ARA-Hubschrauber ist, der ihnen zu Hilfe eilt. Und auch die Alarmierung erfolgt nach Bereichszuständigkeit über die Kärntner Rotkreuz-Landesleitstelle. Künftig soll RK 1 regulär mit einer H145 zu Notfalleinsätzen abheben.

Aus dem anfänglichen Luftkrieg wurde schlussendlich – zum Glück für alle – eine gedeihliche Koexistenz. Nun möchte die ARA-Flugrettung gemeinsam mit dem Automobilklub ARBÖ weitere Projekte in Angriff nehmen, auch ein steirisches Flugrettungszentrum ist dabei im Gespräch (Austrian Wings berichtete). Es bleibt zu hoffen, dass Kapriolen wie vor 17 Jahren dabei nicht auf der Agenda stehen, und von Anfang an zum Wohl der Allgemeinheit gearbeitet wird.

Text: HP / AG
Fotos: Christian Köck / helirescue.at