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Drohnen: Vereinigung Cockpit warnt vor neuem Gesetzesentwurf

Piloten im Cockpit, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (kurz Drohnen) werden in Zukunft eine immer größere Rolle im Himmel über Deutschland und Europa spielen. Um den stetig steigenden Verkehrszahlen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Sicherheit für alle Luftfahrtteilnehmer zu erhalten, hat die EASA Anfang Oktober einen ersten Entwurf für eine Gesetzesvorlage zu U-Space vorgestellt. U-Space ist der Name für das Luftraumkonzept für Drohnen, ähnlich der Flugsicherung wie man sie aus der heutigen Luftfahrt kennt.

Die Vereinigung Cockpit unterstützt den Gesetzgebungsprozess, hat aber bei einigen Vorschlägen konkrete, massive Sicherheitsbedenken. Diese haben Auswirkungen auf alle Piloten und Passagiere sowie die Menschen am Boden.

Nach Artikel 1 des Entwurfs sind Drohnen der open category prinzipiell von der Regulierung ausgenommen. Dabei es handelt es sich um Drohnen, die bis zu 25 kg schwer sein können, bis zu einer Höhe von 120 Meter fliegen dürfen und in ihrer Mehrheit sogar mit Hardware ausgerüstet sein müssen, um im Rahmen von U-Space erfasst zu werden. Diese sollen nun aber laut Gesetzentwurf nicht mehr erkannt werden können, sodass es anderen Drohnen aber vor allem auch Rettungs- und Polizeihubschraubern nicht möglich sein wird, auszuweichen. Eine Studie des britischen Pilotenverbandes sowie der britischen Militär- und der Zivilluftfahrtbehörde (2) hat bereits 2017 festgestellt, dass ein Zusammenstoß mit einer Drohne von 1,2 kg Gewicht bei normalen Fluggeschwindigkeiten zu katastrophalen Folgen für den Hubschrauber führen kann. Die Sicherheit des Flugpersonals und der Fluggäste ist damit massiv bedroht.

In Artikel 4 des Gesetzesentwurfs wird beschrieben, dass jeder U-Space als restricted area zu definieren ist. Das kann bedeuten, dass überall dort, wo Drohnen fliegen, kein Zugang mehr für bemannte Luftfahrzeuge möglich ist. Es ist fraglich, was dies für die Erbringung von Rettungsdiensten und der Unterstützung durch hoheitliche Dienste bedeutet, wenn z.B. eine verletzte Person nicht auf dem schnellsten Weg in ein Krankenhaus geflogen werden kann, da auf dem Weg ein Luftraum für Drohnen liegt.

Am schwerwiegendsten sind allerdings die Vorschläge aus Artikel 7. Nach aktuellem Entwurf haben einige Kategorien von Drohnen Vorrang vor bemannten Luftfahrzeugen. So könnte zum Beispiel eine Drohne, die lediglich zur allgemeinen Verkehrsüberwachung eingesetzt wird, Vorrang vor einem Flugzeug mit Menschen an Bord bekommen. Aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten und der Tatsache, dass Drohnen schwer zu erkennen sind, ist es für einen Piloten aber unmöglich, diese Situation zu erkennen. Hier muss immer die Sicherheit von Leben an erster Stelle stehen und gewährleistet sein, dass Flugbesatzungen und Passagiere vor einem Zusammenstoß mit unbemannten Fluggeräten geschützt sind. Dies kann nur erreicht werden, wenn Luftfahrzeuge mit Menschen an Bord oberste Priorität haben, so die Pilotenvereinigung.

(red / VC)