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AUA-Piloten verweigern Umschulung

SYMBOLBILD Flugkapitän - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Zwölf Kapitäne der AUA verweigern ihre Umschulung auf einen anderen Flugzeugtyp - nun sollen sie gekündigt werden, wie der "Aerotelegraph" berichtet. Die Gewerkschaft und der Bordbetriebsrat weisen diese Darstellung in einer Presseaussendung zurück.

Hintergrund der kuriosen Situation sei laut dem Bericht die kürzlich erfolgte Ausflottung der Bombardier Q400 bei der AUA. Man habe den Piloten des Typs Umschulungen auf andere Flugzeugmuster angeboten, was fast alle auch akzeptiert hätten. In einigen Fällen sei es dabei - mangels freier Stellen für Kapitäne auf den anderen Flotten - erforderlich geworden, dass frühere Q400-Kapitäne auf ihrem neuen Muster als Erster Offizier eingesetzt werden.

Das aber wollen zwölf frühere Q400-Piloten nicht akzeptieren. Obwohl ihr Gehalt gleich bliebe, verweigern sie den Einsatz als Erster Offizier auf A320 oder E195 und bestehen auf eine weitere Beschäftigung als Kapitän, schreibt der "Aerotelegraph".

Außerdem - es soll sich dabei um Crewmitglieder aus den Bundesländern handeln - würden sie einen Einsatz an der neuen Homebase Wien verweigern. Dies sei aber unumgänglich, da Austrian, wie berichtet, sämtliche Bundesländer-Stationen geschlossen hat. Nun hätten die zwölf Flugzeugführer die Kündigung erhalten, der Betriebsrat sei darüber informiert worden.

Juristisch sei die Sache allerdings heikel, denn während der derzeit wegen Corona herrschenden Kurzarbeit seien Kündigungen nur in seltenen Ausnahmefällen rechtlich möglich.

Persönlicher Kommentar des Chefredakteurs
Sollte der Sachverhalt wie vom "Aerotelegraph" geschildert zutreffend sein, muss man sich schon fragen, in welcher "Parallelwelt" die betreffenden zwölf Kapitäne eigentlich leben. Die Luftfahrt ist weltweit in einer noch nie dagewesenen Krise, unzählige Piloten weltweit haben ihre Jobs verloren. Und diese Herrschaften, mit guten und sicheren AUA-Verträgen, verweigern einen Kompromiss, der ihre weitere Beschäftigung sichern würde? Wenn in den Bundesländern keine Flugzeuge mehr stationiert sind, werden sie ab Wien fliegen müssen. Und wenn es keine freien Kapitänsstellen auf ihrem neuen Muster gibt, werden sie einen Einsatz als Erster Offizier akzeptieren müssen. Alternativ steht ihnen ja eine Bewerbung bei einer anderen Fluggesellschaft im Ausland offen - Wizz Air beispielsweise hat jüngst explizit AUA-Piloten aufgerufen, sich zu bewerben ... ob sie dort allerdings derart gute Konditionen wie bei der AUA vorfinden würden, sei einmal dahin gestellt. In einer der größten Krisen der jüngeren Geschichte muss man eben bereit sein, die persönliche Komfortzone zu verlassen und Kompromisse einzugehen. Gerade von hochqualifizierten Spezialisten wie Berufspiloten sollte man ein solches Verhalten eigentlich als selbstverständlich erwarten können.

Stellungnahme von Gewerkschaft und Betriebsrat der AUA
Der AUA-Betriebsrat Bord und die Gewerkschaft vida weisen am späten Nachmittag die Vorwürfe des Unternehmens, wonach einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice (AMS) zur Kündigung angemeldet wurden, weil sie die Umschulungen von Dash-8 auf andere Flugzeugtypen verweigert hätten, in einer APA-OTS-Aussendung zurück. Betriebsrat und Gewerkschaft fordern das Unternehmen vielmehr auf, anstatt den betroffenen Beschäftigten die Kündigungen zu schicken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Umschulung im Dienstplan einzutragen, so wie es die AUA auch bei unzähligen anderen Beschäftigten in den letzten Monaten und Jahren praktiziert habe, heißt es darin weiter.

„Im Gegensatz zu den Darstellungen des Unternehmens in einigen Medien liegen uns mehrere Schreiben der Betroffenen an die AUA vor. In diesen haben sie sich ausdrücklich als arbeitswillig und arbeitsbereit deklariert. Zudem haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nie eine Umschulung verweigert. Das Unternehmen hat vielmehr die Bewerbungen Einzelner nicht akzeptiert, da sie im Zuge der Umschulung den Stationswechsel aus den Länderbasen auf den Flughafen Wien abgelehnt haben. „Mit der Verknüpfung der Umschulung mit dem Stationswechsel möchte das Unternehmen eine anhängige Gerichtsentscheidung zu den Länderbasenschließungen vorwegnehmen und die Kolleginnen und Kollegen in einem neuen Dienstvertrag zwingen. Diese zwei Rechtsfragen sind allerdings getrennt voneinander zu betrachten – mit einer Vielzahl weiterer Rechtsstreitigkeiten ist daher zu rechnen“, stellen Rainer Stratberger, Vorsitzender des AUA-Betriebsrats Bord, und Christina Pratl, stellvertretende Vorsitzende des vida-Fachbereichs Luftfahrt, klar.

(red)