Österreich

Ex-AUA Betriebsratschef Alf Junghans muss knapp 200.000 Euro zurückzahlen

Symbolbild AUA-Hauptbüro am Flughafen Wien: Viele Angestellte der AUA fühlten sich von den Betriebsräten Alf Junghans und Harald Ramoser regelrecht verraten. Während sie mit Monatsgehälter von 1.400 bis 2.000 Euro über die Runden kommen mussten kassierten die Personalvertreter Junghans und Ramoser ab. - Foto: www.der-rasende-reporter.info

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass das Gehalt von Alf Junghans viel zu hoch war. Einen Teil muss er deshalb nun zurückzahlen.

2019 berichtete der "trend", dass der Angestellten-Betriebsratschef Alf Junghans über viele Jahre ein überhöhtes Gehalt bezogen haben soll und deshalb ein von der AUA angestrengtes Gerichtsverfahren im Laufen sei. 2020 verzichtete Junghans deshalb bei den Betriebsratswahlen auf eine erneute Kandidatur - Austrian Wings berichtete. Junghans hatte von 2009 bis 2019 "um nahezu 100 Prozent mehr Gehalt als davor" bezogen, so der "trend". Im Jahr 2009 war dem freigestellten Betriebsrat Junghans eine Gehaltserhöhung von 6.000 auf 11.000 Euro pro Monat bewilligt worden. Erst der spätere AUA-Chef Alexis von Hoensbroech setzte dieser Praxis ein Ende, der Rechtsstreit folgte.

Sechs Jahre später wurde der Rechtsstreit nun vor dem OGH (AZ: 9ObA96/24v) zugunsten der AUA entschieden. Der OGH entschied, dass Junghans insgesamt 192.234,77 Euro an die AUA zurückzahlen muss. Laut OGH habe es für die massive Gehaltserhöhung "keinen plausiblen Grund" gegeben.

Laut "trend" war Junghans für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ein weiteres Verfahren gegen Junghans' früheren Betriebsratskollegen Harald Ramoser ist noch nicht abgeschlossen. Fachleute gehen aber davon aus, dass in diesem Verfahren ähnlich entschieden wird.

(red)