Hinweis: Die Gender-Form, welche der VKI als Kniefall vor der Politischen Korrektheit in seiner Aussendung verwendet, wurde von Austrian Wings korrigiert, da diese sinnbefreite Verballhornung der deutschen Sprache von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung sowie zahlreichen Sprachexperten abgelehnt wird. Übrigens: Mehrere deutsche Medien, darunter der "Tagesspiegel", verzichten wieder auf das Gendern, nachdem Konsumenten massiv Widerstand gegen diese sprachliche Dummheit geleistet haben. Austrian Wings fordert den VKI mit Nachdruck auf, wieder zu einer normalen und korrekten deutschen Sprache zurückzukehren, wie sie auch von der Mehrheit der Menschen gewünscht wird, anstatt sprachliche Bevormundung gegen den Willen der demokratischen Mehrheit im Land zu betreiben.
55 Euro Check-In-Gebühr, 25 Euro Kleinkindgebühr, Gebühren für obligatorische Familiensitze, 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte – diese und 10 weitere Zusatzgebühren, oftmals teurer als der Flug selbst, wurden nun vom OGH für unzulässig erklärt. Nach Ansicht des OGH sind die Gebührenklauseln zum Teil derart unverständlich formuliert, dass es Konsumenten nicht möglich ist, diese nachzuvollziehen, insbesondere im Zusammenhang mit etwaigen Rückerstattungsansprüchen.
Check-In-Gebühr, Umbuchungsgebühr sowie Gebühren für die Bordkarte und eine Namensberichtigung sind nach dem OGH nicht nur intransparent, sondern benachteiligen Konsumenten auch gröblich, da diese Gebühren selbst dann verrechnet werden können, wenn der Grund für ihr Anfallen Ryanair selbst zuzurechnen ist.
„Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb. Der OGH stellt klar, dass Zusatzgebühren transparent darzustellen sind und Konsumenten nicht unsachlich benachteiligen dürfen“, kommentiert Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. „Betroffene Konsumentn, die auf Basis dieser oder sinngleicher Klauseln Gebühren bezahlt haben, können diese zurückfordern.“
„Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten. Billigflug darf nicht heißen, dass Konsumenten am Ende mit undurchsichtigen Gebühren zur Kassa gebeten werden. Wer einen Flug bucht, muss wissen, was er wirklich kostet“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
SERVICE: Der VKI bietet auf seiner Homepage www.verbraucherrecht.at einen Musterbrief für die Rückforderung der Gebühren an. Das Urteil im Volltext gibt es auf www.vki.at/ryanair062026.
(red / VKI via APA-OTS)