Punktlandung

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Flugrettung Burgenland: Erneut kräftige juristische "Watschen" für Doskozils SPÖ-Regierung

SYMBOLBILD ÖAMTC Flugrettung - Foto: Austrian Wings Media Crew

Die für etliche Menschen mehr als fragwürdige Causa "Flugrettung Burgenland", die die SPÖ unter Hans Peter Doskozil zu verantworten hat, ist um eine juristische Facette reicher. Erneut verwies das Landesverwaltungsgericht Doskozils Landesregierung nämlich juristisch in die Schranken. Das Land gab sich in einer ersten Reaktion ziemlich wortkarg.

Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte: Obwohl der ÖAMTC in drei von fünf Ausschreibungspunkten, nämlich bei allen, die die Qualität betrafen, Erstgereihter war, vergab das Land den Flugrettungsauftrag an die Martin Flugrettung GmbH. Möglich wurde dies wohl unter anderem dadurch, dass der Preis unüblich hoch gewichtet wurde, nämlich mit 55 Prozent. Üblich wären, gemessen an ähnlichen Ausschreibungen, 30 bis 40 Prozent gewesen. Der ÖAMTC erhob Einspruch und das Landesverwaltungsgericht Burgenland erklärte die Vergabe an die Martin Flugrettung GmbH der Heli Austria wegen eines schweren Fehlers für nichtig. Doch obwohl Juristen der Meinung sind, dass in diesem Fall eine Neuausschreibung gar nicht zulässig sei und der Vertrag nun an die nächsten Bieter, der alle Kriterien erfüllt, den ÖAMTC, vergeben werden muss, zog das Land die ursprüngliche Ausschreibung zurück, um die Vergabe erneut ausschreiben zu können.

Landesverwaltungsgericht gibt ÖAMTC erneut Recht
Doch genau gegen diese für manche Beobachter mehr als dubios anmutende Vorgangsweise des Landes erhob der ÖAMTC Anfang September dieses Jahres ebenfalls Einspruch. Jetzt, knapp zwei Monate später, liegt die Entscheidung des burgenländischen Landesverwaltungsgerichts vor - und die ist eine veritable juristische Ohrfeige für die burgenländische Landesregierung. Denn deren Vorgehen wird als unrechtmäßig eingestuft. Heißt im Klartext: Die Zurückziehung der ursprünglichen Ausschreibung zum Zwecke der Neuausschreibung ist nicht statthaft.

Die vom Land vorgebrachte Argumentation, dass es sich hierbei um einen "bedeutenden und langjährigen Vertrag" handle, bei dem nicht ein Formalfehler den Ausschlag geben, sondern das inhaltlich beste Angebot bestimmt werden solle, rechtfertige laut dem nun erfolgten Urteil des Gerichts den Widerruf der Ausschreibung nämlich nicht. Indem das Land behauptet, dass das Angebot der Martin Flugrettung (gehört zur Heli Austria Gruppe von Roy Knaus)  inhaltlich betrachtet angeblich vorteilhafter gewesen sei (obwohl der ÖAMTC in 3 von 5 Punkten Erstgereihter war), verkenne es, "dass ein ausgeschiedenes Angebot im fortgesetzten Vergabeverfahren nicht mehr zu berücksichtigen ist und damit auch kein zulässiger Grund für diese Widerrufsentscheidung sein kann", schreibt das Landesverwaltungsgericht.

Der ÖAMTC sei deshalb in seinen Rechten auf Durchführung eines gesetzmäßigen Verfahrens verletzt worden. Das Land muss nun wegen des Nachprüfungsantrags 7.114 Euro an den ÖAMTC entrichten. Letzten Endes erscheint dieses Urteil auch als Blamage für den vom Land mit der Abwicklung der Causa beauftragten Juristen Claus Casati, der in einem ORF-Burgenland-Interview auch faktenwidrig behauptet hatte, dass der Preis üblicherweise gar mit 80 Prozent gewichtet werde.

Muss Steuerzahler für Versagen von Land zahlen?
Oder um es mit anderen, einfachen, Worten auszudrücken: Das Wesentlich von dem, was der ÖAMTC sowie Juristen im Vorfeld bereits verlautbart hatten, ist eingetreten, der ÖAMTC bekam bei all seinen Einsprüchen zu der Causa vom Landesverwaltungsgericht Recht.

Damit müsste nun laut Juristenmeinung die Flugrettung an den ÖAMTC vergeben werden. Dass dies nicht schon längst geschehen ist, bedeutet wohl eine deutliche Verzögerung bei der Inbetriebnahme des neuen Stützpunktes im Nordburgenland - und dafür ist die burgenländische Landesregierung verantwortlich. Und für die mehr als 7.000 Euro die das Land dem Flugrettungspionier ÖAMTC nun bezahlen muss, wird wohl keiner der Genossen der Landesregierung Doskozil gerade stehen. Es ist zu befürchten, dass die burgenländische Landesregierung diese Kosten dem Steuerzahler aufbürdet.

Vom Land, respektive seinem sich ansonsten gerne so wortgewaltig als "Macher" inszenierenden Landeshauptmann Doskozil, gibt es bis dato noch keine ausführliche Stellungnahme zu dem Urteil. Man gab lediglich ein knappes Statement ab. Darin heißt es, dass man das Urteil "selbstverständlich zur Kenntnis" nehme. Der für das Vergabeverfahren zuständige Rechtsanwalt Claus Casati sei jetzt damit beauftragt worden, die Entscheidung zu beurteilen und bis kommende Woche eine Empfehlung auszuarbeiten. Danach werde das Land mit Juristen die weitere Vorgehensweise festlegen. 08/15-Polit-Pressesprecher-Gesülze eben ...

Text: Josef Dykal

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