Die Vorgeschichte
Ende Juli berichtete das Team von Austrian Wings darüber, dass eine "anonyme" burgenländische Firma, die gerade rechtzeitig zur Ausschreibung gegründet worden war, den Zuschlag für die Bodenabfertigung am Flughafen Wien erhalten hatte. Sie löst das Schweizer Unternehmen AAS bei der Bodenabfertigung am Flughafen Wien mit Ende Oktober ab. Der Firmensitz ist in einem Wohnhaus in Eisenstadt, an dem es bei mehreren Lokalaugenscheinen verschiedener Austrian Wings Mitarbeiter kein richtiges Firmenschild und keinen Firmennamen auf der Klingel gab.
Ende Juli hatte einer der beiden Joint Sky Services Geschäftsführer, Martin S, schriftlich gegenüber Austrian Wings erklärt, dass eine Übernahme der AAS-Mitarbeiter "geplant wäre", allerdings "entsprechend je nach möglicher Übernahme der Aufträge". Eine sehr wage und unverbindliche Aussage. S. ist (war war bis vor kurzem, mehr dazu weiter unten) hauptberuflich Referatsleiter in der burgenländischen Landesregierung, war zuvor (2024) Büroleiter des burgenländischen Landtages und hat dem Vernehmen nach ein Nah- oder zumindest Vertrauensverhältnis zum burgenländischen Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil. Dieser hat sich bislang nicht zu den hinterfragenswerten (aber rechtlich, soweit bekannt, absolut einwandfreien) Vorgängen rund um die Gründung der Joint Sky Services Gmbh und die Vergabe des Vertrages für die Bodenabfertigung an den totalen "Newcomer" geäußert.
Joint Sky Services Geschäftsführer musste hauptberuflichen Posten beim Land Burgenland räumen
Interessanterweise verschwand der Name Martin S. nach den Berichten verschiedener Medien über die Causa AAS/Joint Sky Services plötzlich von der offiziellen Homepage des Burgenlandes. Bei einer Google-Abfrage scheint Martin S. noch als (provisorischer) Referatsleiter auf, doch sobald man den Link anklickt, steht dort zu lesen, dass die Referatsleitung "derzeit nicht besetzt" sei. Gerüchten zufolge soll S. gekündigt worden sein. Die "Krone" Burgenland berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (Print- und Online) darüber.
Weil es seitens der Joint Sky Services GmbH sehr lange keinerlei Information betreffend die Übernahme der Mitarbeiter gegeben hatte, meldete AAS die gesamte Belegschaft im August über das Frühwarnsystem des AMS zur Kündigung an.
Happy End mit Fragezeichen
Ganz aktuell scheint es eine Art Happy End zu geben, jedoch mit schalem Beigeschmack. Airline Assistance Switzerland (AAS) Österreich und die neu gegründete Joint Sky Services GmbH haben sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt. AAS bleibt laut Austrian Wings vorliegenden Informationen als Firma bestehen und wird in dieser Eigenschaft als Vertragsnehmer im Auftrag der Joint Sky Services GmbH Passagiere abfertigen. Durch diese Kooperation bleiben die Mitarbeiter der Passagierabfertigung Angestellte der AAS und erhalten keine neuen Verträge bei der Joint Sky Services GmbH.
Auf die AAS-Mitarbeiter im Bereich Rampe und Operations trifft das laut derzeit vorliegenden Informationen jedoch nicht zwingend zu. Wie es für die betroffenen Beschäftigten konkret weitergeht, ist derzeit noch offen. Unklar ist insbesondere, ob Joint Sky die Mitarbeiter unter Wahrung ihrer bisherigen Rechte und Arbeitsbedingungen übernehmen wird oder ob neue beziehungsweise schlechtere Konditionen vorgesehen sind. Die Sorge vor Jobverlusten und/oder Lohndumping durch neue Verträge sei jedenfalls groß, wie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu hören war.
Betriebsrat der AAS begrüßt Einigung
Auf Anfrage von Austrian Wings gab der Angestelltenbetriebsrat der AAS Österreich folgende Stellungnahme ab. "Nach unserem derzeitigen Informationsstand soll die Passageabfertigung weiterhin durch AAS im Auftrag von Joint Sky Services erfolgen. Für die Beschäftigten im Airside-/Ramp-Bereich ist die Situation hingegen weiterhin nicht abschließend geklärt. Es gibt Gespräche über eine mögliche Weiterbeschäftigung durch Joint Sky Services, offen ist aus unserer Sicht jedoch weiterhin, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen diese erfolgen soll. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die heutige öffentliche Aussage von Joint Sky Services, wonach die betroffenen Mitarbeiter mit allen Rechten und Vordienstzeiten übernommen werden sollen und eine Schlechterstellung ausgeschlossen wird. Für uns ist entscheidend, dass diese Zusage im weiteren Prozess vollumfänglich Bestand hat und die bestehenden Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben. Für uns als Betriebsrat ist dabei ein Punkt zentral: Ein Betreiberwechsel darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte faktisch dieselbe Arbeit weiterführen, dabei aber Dienstjahre, Ansprüche oder bisherige Rechte verlieren. Genau deshalb unterscheiden wir sehr klar zwischen einer bloßen Neueinstellung bei einem neuen Arbeitgeber und einem möglichen Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für uns geht es nicht nur darum, ob Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden, sondern zu welchen Bedingungen und mit welchen rechtlichen Konsequenzen. Die heutige öffentliche Zusage ist daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig sind aus unserer Sicht weiterhin wesentliche rechtliche Fragen des Übergangs zu klären. Der Betriebsrat wird sämtliche ihm zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die bestehenden Rechte der Beschäftigten zu sichern. Parallel dazu führen wir mit AAS Gespräche über einen Sozialplan und weitere Absicherungsmaßnahmen für jene Beschäftigten, deren Arbeitsplätze möglicherweise nicht erhalten werden könnten. Unser Ziel ist klar: möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch den Betreiberwechsel zu verhindern. Ein Lizenzwechsel darf aus unserer Sicht nicht nur organisatorisch funktionieren, sondern muss auch sozial verantwortungsvoll gestaltet werden. Die Beschäftigten dürfen am Ende nicht diejenigen sein, die den Preis für einen Betreiberwechsel bezahlen. Für uns endet die Verantwortung dabei nicht allein bei AAS und Joint Sky Services. Auch der Flughafen Wien als zentraler Standortpartner und die zuständigen öffentlichen Stellen sind gefordert, den Übergang verantwortungsvoll zu begleiten. Die betroffenen Beschäftigten haben über viele Jahre hinweg mit ihrer Erfahrung, Flexibilität und täglichen Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass die Abfertigung am Standort Wien verlässlich funktioniert. Aus unserer Sicht besteht daher auch auf Seiten des Flughafens eine Verantwortung, einen Betreiberwechsel nicht nur unter wirtschaftlichen und operativen Gesichtspunkten zu begleiten, sondern ebenso darauf zu achten, dass Beschäftigungssicherheit, Qualität und faire Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Ein funktionierender Flughafenbetrieb lebt nicht allein von Lizenzen und Verträgen, sondern vor allem von erfahrenen Mitarbeiter. Dieses Know-how darf bei einem Betreiberwechsel nicht zum Kollateralschaden werden. Wir erwarten daher von allen beteiligten Akteuren, ihren jeweiligen Beitrag dazu zu leisten, dass der Übergang geordnet, fair und unter Wahrung der bestehenden Rechte der Beschäftigten erfolgt."
(red GC, TT, AJ, DRR, CvD)