Österreich

Handelsgericht St. Gallen: "AUA in Altenrhein nicht benachteiligt"

People's Viennaline am People's Business Airport Altenrhein - Foto: People's Viennaline
"Keine Vorteile für People's Viennaline", so das Handelsgericht St. Gallen - Foto: People's Viennaline

AUA und People’s Viennaline werden am Ostschweizer Flughafen Altenrhein gleich behandelt. Zu dieser Erkenntnis kommt das Handelsgericht St. Gallen. Austrian hatte zuvor den „Erlass vorsorglicher Maßnahmen“ beantragt.

Anträge der AUA vom Handelsgericht St. Gallen abgewiesen

Hintergrund der Diskussion ist die Tatsache, dass der Flughafeneigentümer „People’s Business Airport“ seit März die „People’s Viennaline“ betreibt. Und damit wie die AUA auf der Strecke Altenrhein-Wien unterwegs ist. Die beiden konkurrierenden Fluglinien werden ohne Unterschied zuverlässig und pünktlich behandelt, stellte das Gericht nunmehr fest. Bestehende Verträge und Gesetze werden ohne Einschränkung eingehalten.

„Damit haben wir jetzt schwarz auf weiß, was wir von Anfang an gelebt haben“, sagt Armin Unternährer, der bei People’s für den Flugplatz und die Fluglinie verantwortlich ist. „Im Interesse der Reisenden stellen wir uns dem Wettbewerb. Für uns wird immer der Kunde im Vordergrund stehen.“

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(red Aig)