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Germanwings-Crash: Behörden stellen Ermittlungen ein

Ein Airbus A320 von Germanwings, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Ausschließlich der psychisch kranke Lufthansa-Konzernpilot Andreas Lubitz ist für den Absturz des Germanwings-Airbus am 24. März 2015 verantwortlich. Zu dieser Überzeugung sind die deutschen Strafverfolgungsbehörden gelangt.

„Die Ermittlungen haben keinen Anlass gegeben, strafrechtlich gegen eine lebende Person zu ermitteln“, erklärte Staatsanwalt Christoph Kumpa.

Demnach gebe es aus Sicht der deutschen Behörden keinerlei Hinweise, dass die behandelnden Ärzte von Andreas Lubitz, Angehörige oder sein Arbeitgeber von den Suizidabsichten des Piloten gewusst haben - obwohl bei diesem einige Jahre zuvor schon einmal Depressionen mit Selbstmordtendenzen diagnostiziert worden waren und noch zwei Wochen vor dem Absturz ein Psychiather die Einweisung von Lubitz in eine psychiatrische Klinik empfohlen hatte.

In den USA indes läuft - wie berichtet - eine Zivilklage gegen jene zum Lufthansa-Konzern gehörende Flugschule, an der der Täter Andreas Lubitz ausgebildet worden war. Die Hinterbliebenen von Lubitz' Opfern fordern eine höhere Entschädigung als jene, die die Lufthansa bisher angeboten hat.

Der Erste Offizier Andreas Lubitz hatte am 24. März 2015 einen Airbus A320 der Germanwings absichtlich gegen einen Berg gesteuert, nachdem er den Kapitän Patrick S. aus dem Cockpit ausgesperrt hatte. Neben Lubitz starben alle 149 weiteren Menschen an Bord des Flugzeuges der Lufthansa-Billigflugtochter Germanwings, darunter auch zwei Kleinkinder ("Infants") sowie eine im dritten Monat schwangere Reisende.

(red)