Punktlandung

Diversion nach Laserattacke auf Polizeihelikopter ist verheerendes Signal

Die Crews der Flugpolizei sind rund um die Uhr im Einsatz um aus der Luft für Sicherheit zu sorgen, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Ein 15-Jähriger blendet die Crew eines Polizeihubschraubers mit einem Laser und bringt dadurch nicht nur das Leben der Besatzungsmitglieder des Helikopters sondern auch das Dutzender Menschen am Boden in Gefahr. Die heimische Justiz schickt den Täter gewissermaßen mit einer Ermahnung nach Hause. Diese mutlose Entscheidung des Schöffensenats ist ein verheerendes Signal.

Verdammt viel Glück hatten jene drei Flugpolizisten, die im Dezember des vergangenen Jahres während eines Einsatzes von einem damals 15-Jährigen mittels Laserstrahl geblendet wurden - wir berichteten. Denn im ungünstigsten Fall hätte die Tat des Teenagers zum Absturz des Helikopters führen können. Da sich der Hubschrauber zu diesem Zeitpunkt über bewohntem Gebiet befand, hätte ein Crash mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Tote oder Schwerverletzte am Boden zur Folge gehabt. Gleich drei Mal hintereinander nahm der verantwortungslose Teenager den Helikopter ins Visier.

Wie brisant die Situation war, zeigt die Aussage eines der Besatzungsmitglieder vor Gericht: "Wir haben sofort den Autopiloten aktiviert, um in dieser Höhe die Kontrolle zu behalten, und sind dann abgedreht." Und sein Kollege ergänzte: "Im ersten Moment sieht man nichts, weder die Umgebung, noch die Instrumente."

Die Exekutive konnte den Täter rasch stellen und vor Gericht zeigte sich der heute 16-Jährige reumütig und einsichtig, wodurch er mit einer Diversion und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit davon kam. Dieses milde Urteil aber ist ein absolut falsches Signal und lässt die Frage aufkommen, ob der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alexandra Skrdla die Tragweite der Handlung des Jugendlichen überhaupt richtig einzuschätzen vermochte.

Mit 15 Jahren ist man alt genug um Recht von Unrecht zu unterscheiden. Man darf sogar als Mopedlenker am Straßenverkehr teilnehmen. Sofern also keine medizinisch attestierte kognitive Behinderung vorlag, kann man getrost davon ausgehen, dass der Jugendliche genau wissen musste, welche Folgen sein Handeln hätte haben können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch in den Medien seit Jahren immer wieder über diese Thematik berichtet wird.

Nicht umsonst sieht der § 186 des Strafgesetzbuches daher auch eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren für eine solche Tat vor.

Natürlich sollte man einem einsichtigen jungen Menschen wegen eines begangenen Fehlers nicht die Zukunft verbauen. Schließlich hat wohl jeder als Teenager die eine oder andere Dummheit gemacht. Aber jemanden, der das Leben Dutzender Menschen vorsätzlich gefährdet hat, mit 100 Stunden sozialer Arbeit davonkommen zu lassen, ist definitiv nicht ausreichend. Das davon ausgehende Signal ist nämlich fatal und wirkt kaum abschreckend für mögliche Nachahmungstäter. In den USA etwa wurde 2014 ein 26-Jähriger nach einer Laserattacke auf einen Polizeihubschrauber zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Eine solch drakonische Strafe für einen zum Tatzeitpunkt 15-Jährigen wäre in Österreich natürlich unangemessen. Ein paar Wochen unbedingte Haft zusätzlich zu den 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit hätten es aber aus generalpräventiven Gründen durchaus sein dürfen - als abschreckendes Beispiel für all jene da draußen, die es noch immer lustig finden, das Leben Unschuldiger durch Laserattacken auf Luftfahrzeuge in Gefahr zu bringen. Aber für ein solches im rechtlichen Rahmen problemlos mögliches Urteil hatte der Schöffensenat offenbar nicht genug Mut. Und das ist ebenso bedauerlich wie gefährlich.

P. Huber

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.