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Germanwings-Crash: Hinterbliebene drohen mit Klagen vor US-Gerichten

Weil das deutsche Recht keinen "emotionalen Schadensersatz" kennt und die Hinterbliebenen der deutschen Opfer des Germanwings-Absturzes daher nur mit vergleichsweise geringen finanziellen Entschädigungen rechnen dürfen, haben einige Opferanwälte jetzt Klagen vor US-Gerichten angekündigt.

Elmar Giemulla, der einige Hinterbliebene vertritt, erklärte, dass er vor ein US-Gericht ziehen wolle, falls die Lufthansa bei den in Kürze beginnenden konkreten Gesprächen über Schadensersatz den Hinterbliebenen "nicht genug" entgegenkomme. Giemulla habe bereits Kontakt mit US-Kollegen aufgenommen. Lufthansa selbst machte bislang lediglich vage Angaben zu ihrer Zahlungsbereitschaft und erklärte lediglich, "alle berechtigten Forderungen erfüllen" zu wollen.

Giemlla gehe es darum, für seine Mandanten einen "emotionalen Schadensersatz" zu erstreiten, der weit über der Summe liege, die den Angehörigen der 149 Opfer von Andreas Lubitz nach deutschem Recht zustehe. Insgesamt starben bei dem Absturz alle 150 Insassen des A320.

(red / Titelbild: Symbolbild Germanwings - Foto: Austrian Wings Media Crew)