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Germanwings-Absturz: Verhandlung über Schmerzensgeld

A320 von Germanwings, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Gericht soll über Forderungen von Angehörigen der Opfer entscheiden.

Am 24. März 2015 steuerte der zuvor wegen psychischer Störungen mit Selbstmordtendenzen in Behandlung gewesene Lufthansa-Konzernpilot Andreas Lubitz einen A320 der Lufthansa-Billigflugtochter Germanwings in den französischen Alpen gegen einen Berg, nachdem er zuvor den Kapitän Patrick Sondenheimer aus dem Cockpit gesperrt hatte. Beim Aufprall starben 149 unschuldige Insassen des Jets sowie Lubitz selbst.

Das von der Lufthansa angebotene Schmerzensgeld empfanden viele Hinterbliebene als Hohn. Sie werfen der Lufthansa und der Konzernflugschule in den USA schwere Versäumnisse vor, weil sie Andreas Lubitz trotz bekannter Suizid-Gefährdung die Ausbildung nach einer Unterbrechung fortsetzen ließen.

"Wenn bei einem Menschen einmal Suizid-Tendenzen festgestellt werden, darf der nie wieder in das Cockpit eines Verkehrsflugzeuges, egal welche internen Tests er besteht. Das Verhalten der Lufthansa in der Causa Lubitz ist mir unverständlich."
Ein Psychotherapeut 2015 gegenüber Austrian Wings

Am 6. Mai verhandelt nun das Landgericht Essen über die Forderungen der Hinterbliebenen. Ein weiteres Verfahren gegen Lufthansa in dieser Causa ist am Landgericht Frankfurt anhängig, hier gibt es allerdings noch keinen Verhandlungstermin.

(red)