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Germanwings-Crash: EU strebt Verfahren gegen Deutschland an

Die EU-Kommission könnte gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Verfahren wegen des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen im März dieses Jahres anstreben.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die in Deutschland derzeit geltenden Regeln für die Ausstellung beziehungsweise Verlängerung bestehender Verkehrsflugzeugführerlizenzen nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Der Grund: Deutschland messe dem Schutz der Privatsphäre der Piloten mehr Gewicht bei als der Sicherheit.

Der Germanwings A320 war im März dieses Jahres nach dem bisherigen Erkenntnisstand absichtlich durch den psychisch schwer kranken Ersten Offizier Andreas Lubitz zum Absturz gebracht worden. Dabei starben neben dem Täter auch alle 149 unschuldigen Menschen an Bord, unter ihnen zwei Kleinkinder.

(red / Titelbild: Germanwings A320, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)