Österreich

Gewerkschaft: LaudaMotion versucht Betriebsratswahl mit "mittelalterlichen Methoden" zu verhindern

Foto: Austrian Wings Media Crew

Gewerkschaft vida: Geschäftsführung versucht Wahl mit „mittelalterlichen Methoden“ zu verhindern – „Es mangelt an Demokratieverständnis“.

„Die für heute ganztägig angesetzte Betriebsratswahl des Bordpersonals bei Lauda findet wie geplant statt“, stellt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luftfahrt in der Gewerkschaft vida klar. Im Vorfeld der Wahl – mit einem Ergebnis sei gegen 18 Uhr zu rechnen – habe Eigentümer Ryanair laut Austrian Wings vorliegenden Mitarbeiterberichten versucht, auf das fliegende Personal ihres Österreich-Ablegers Druck auszuüben und die Betriebsratswahl schon vor ihrem heutigen Beginn heute um 9 Uhr für „null und nichtig“ erklärt. „In diesem Unternehmen, das sich hier mittelalterlicher Methoden bedient, mangelt es offensichtlich an Demokratieverständnis. Es wird erneut versucht, die österreichische Gesetzeslage mit Füßen zu treten“, kritisiert Liebhart.   

„Angst und Druck auf das Personal auszuüben und es über Lohn- und Sozialdumping-Konstrukte zu beschäftigten, sind seit langem bekannte Managementwerkzeuge von Ryanair, die jetzt offenbar auch bei Lauda immer deutlicher Einzug halten. Ich lege den handelnden Personen einen Crashkurs in moderner Mitarbeiterführung und ethisch korrektem Handeln nahe. Derzeit tun sich bei Ryanair Gräben auf, die eines Unternehmens, das in Österreich tätig ist, nicht würdig sind“, betont Liebhart.     

Betriebsrätegenießen zur Ausübung ihrer Funktion einen besonderen Kündigungsschutz, der auch noch drei Monate nach Niederlegung ihrer Funktion nachwirke. Auch sind Mitglieder des Wahlkomitees und Mitarbeiter, die auf Wahllisten für Funktionen in Betriebsräten kandieren, ebenfalls geschützt. „Die betroffene Mitarbeiterin und Betriebsrätin, die heute für den Betriebsratsvorsitz kandidiert, befindet sich innerhalb der Kündigungsfrist. Rechtliche Schritte gegen ihre unwirksame Kündigung wurden bereits unternommen. Ein Verfahren ist bei Gericht anhängig“, sagt Liebhart.   

Laut Arbeitsverfassungsgesetz bestehe auch keine Notwendigkeit, eine Unternehmensleitung im Vorfeld einer Betriebsratswahl über die wahlwerbenden Gruppen und deren Mitglieder in Kenntnis zu setzen, so der vida-Gewerkschafter.   

Auch die Austrian Wings vorliegenden Berichte von LaudaMotion-Mitarbeitern über angebliche neue Leiharbeitskonstruktionen, Anwendungen des irischen Arbeitsrechts oder über das Auflassen einer Homebase bzw. eines Dienstorts seien „nur weitere Beweise der Skrupellosigkeit des Ryanair-Managements. Hier gibt es klare sozialpartnerschaftliche Abmachungen, dass so etwas nicht mehr stattfinden darf. Sollten diese nicht eingehalten werden, wird letztendlich auch die Wirtschaftskammer als Sozialpartner wortbrüchig. Wir fordern die Wirtschaftskammer auf, ihr Mitglied LaudaMotion umgehend darauf hinzuweisen“, bekräftigt Liebhart.   

(red / vida via APA-OTS)