Österreich

VKI unterstützt Verbraucher bei Flugstornierungen gegen AUA und Laudamotion

Fotos: Austrian Wings Media Crew

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehen vermehrt Beschwerden ein, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie stornierte Flugtickets nicht rückerstattet werden, sondern Kunden nur Ersatzleistungen wie Gutscheine oder Umbuchungen angeboten bekommen. Grundsätzlich ist die Rechtslage klar: Findet der Flug nicht statt, haben betroffene Kunden laut EU-Recht einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Ticketpreises. Die von den Fluglinien derzeit gerne angebotenen Gutscheine und Möglichkeiten zur Umbuchung auf ein späteres Flugdatum müssen nicht akzeptiert werden. Deshalb hagelt es nun Kritik an AUA und LaudaMotion.

Der VKI unterstützt ab sofort Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bezüglich der Rückzahlung des Ticketpreises bei den Fluggesellschaften Austrian Airlines (AUA) und Laudamotion. Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 beim VKI melden. Die Aktion ist vorerst bis 31. Mai 2020 befristet, teilte der VKI mit.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben zu flächendeckenden Flugabsagen und Stornierungen besorgter Kunden geführt. Seit Mitte März 2020 ist der Flugverkehr eingestellt. In derartigen Fällen entfällt die Zahlungsverpflichtung der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie haben das Recht, für stornierte Flüge den vollen Ticketpreis zurückzubekommen und müssen daher weder einen Gutschein akzeptieren, noch einer Umbuchung des Fluges zustimmen.

In der Praxis werden von den Fluglinien aber oftmals nur Gutscheine oder eine Umbuchung des Flugtickets angeboten. Auf eine Anfrage einer Konsumentin schreibt Austrian Airlines etwa: „Ihre Tickets, […], können nun bis 31. August 2020 ruhend gestellt werden. Der aktuelle Ticketwert bleibt dabei bestehen. Bis zu diesem Datum haben Sie Zeit, ein neues Abflugdatum bekannt zu geben. Die neue Reise muss bis 31. Dezember 2020 gestartet werden, auch die Destination kann im Rahmen dieser Kulanzregelung gebührenfrei geändert werden.“

Bei Laudamotion wird nach Schilderungen von Betroffenen zwar die Rückerstattung des stornierten Fluges angeboten. Folgen sie dann den Anweisungen auf der Homepage, werden sie im Kreis geführt und landen schließlich bei der Telefonhotline, die aufgrund der Vielzahl an Anfragen total überlastet ist.

„Es steht betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten natürlich frei, einen Gutschein oder eine Umbuchung des Fluges zu akzeptieren“, betont Mag. Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Aktionen des VKI. „Bestehen Kunden allerdings auf die Rückerstattung des Ticketpreises, sind Fluglinien nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte-Verordnung dazu verpflichtet, binnen 7 Tagen den vollständigen Ticketpreis zurückzuzahlen. Die derzeitige Vorgehensweise der genannten Fluglinien ist folglich inakzeptabel. Deshalb bietet der VKI ab sofort allen Betroffenen, die einen Flug bei AUA oder Laudamotion gebucht haben und das Geld für den Ticketpreis zurückverlangen, eine kostenlose Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an.“ Betroffene können sich unter www.verbraucherrecht.at/flugstorno2020 melden.

(red / VKI via APA-OTS)