Österreich

LaudaMotion gab Gewerkschaft gerade einmal 45 Minuten Zeit für Unterschrift

Die unter dem Label LaudaMotion betriebene Ryanair-Außenstelle im Concorde Business Park in Schwechat - Foto: Austrian Wings Media Crew

Augenscheinlich versuchte der austro-irische Billigflieger, die Gewerkschaft am vergangenen Donnerstag unter Druck zu setzen.

Drohungen und Ultimaten - so empfinden nicht wenige Mitarbeiter und auch Verhandler der Gewerkschaft das Vorgehen von Ryanair/LaudaMotion in den aktuellen KV-Verhandlungen. Wie berichtet, sah sich die Gewerkschaft außerstande, das Papier zu unterzeichnen, da es unter anderem arbeitsrechtswidrige Passagen enthalten haben soll, wie Vida mitteilte.

Am Donnerstag versuchte LaudaMotion einmal mehr, die Gewerkschaft unter Druck zu setzen. Sie übermittelte gegen 17:45 Uhr ein Angebot, in dem unter anderem der gewählte Betriebsrat wörtlich als "illegal" bezeichnet wurde, und forderte die Gewerkschaft auf, das Papier bis 18:30 Uhr, also innerhalb von gerade einmal 45 Minuten, zu unterzeichnen. Außerdem wurde von der Gewerkschaft gefordert, zuzustimmen, dass der Betriebsrat "illegal" ist.

Anderenfalls werde die Basis Wien geschlossen. Unterzeichnet war das Schreiben von den LaudaMotion-Geschäftsführern Andreas Gruber und David O'Brien.

Auffallend ist, dass das Schreiben in Englisch abgefasst war, obwohl Deutsch die Amtssprache in Österreich ist und sich LaudaMotion in Presseaussendungen selbst immer wieder explizit als österreichisches Unternehmen bezeichnet.

Zum "nachgebesserten" Angebot von LaudaMotion äußert sich die Gewerkschaft auf Austrian Wings Anfrage wie folgt: Das von Laudamotion zuletzt vorgebrachte Jahreseinkommen in Höhe von 19.200 Euro brutto im Jahr für FA, garantiert nach wie vor kein monatliches Einkommen von 1.600 Euro brutto, sondern nur ein monatliches Fixum von 1000 Euro brutto (das steht nach wie vor nur als monatlich garantiert im KV Vorschlag des Unternehmens). Der Rest bleiben variable und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile. Das wird ersichtlich, wenn man den vollständigen KV und nicht nur die verkürzte kommunizierte Darstellung seitens des Unternehmens oder von Herrn Gurgiser betrachtet.  

Das heißt, kann eine Flugbegleiterin beispielsweise aufgrund der aktuellen Pandemie über einen längeren Zeitraum nur wenige Flugstunden absolvieren, dann soll sie den Differenzbetrag von 1.000 auf 1.600 Euro erst im darauffolgenden Kalenderjahr „nachbezahlt" bekommen. D.h., das unternehmerische Risiko wird von Laudamotion auf die Beschäftigten ausgelagert. Laufende Kosten fürs Wohnen, Auto, Versicherungen, einen Kredit oder für die Versorgung von Kindern fallen aber monatlich an, und können nicht erst ein Jahr später von einem Arbeitnehmer nachgezahlt werden.

(red)