Das Thema Handgepäck sorgt immer wieder für Ärger, besonders Billigflieger verdienen sich gerne ein zusätzliches "Körbergeld" mit Zuschlägen für (angeblich) zu großes oder zu schweres Handgepäck Doch Konsumentenschützer wollen dieser von Passagieren als "Abzocke" und "Wegelagerei" empfundenen fragwürdigen Praxis einen Riegel vorschieben und haben kürzlich Klage deshalb eingebracht.
Der irische Billigflieger Ryanair - seit Jahren scharf wegen der Arbeitsbedingungen seine Personals kritisiert und wiederholt wegen unzulässiger Klauseln/Vorgehensweisen von Gerichten verurteilt - hat jetzt einen Passagier auf dem Flughafen Wien deshalb wie einen Schwerverbrecher von der Polizei aus dem Flugzeug abführen lassen. Genauer gesagt war ein Mitarbeiter von "Vienna Passenger Handling Services", einer Tochterfirma der Flughafen Wien AG, dafür verantwortlich. Dieses Unternehmen wurde von Ryanair mit der Abfertigung ihrer Flüge auf dem Flughafen Wien betraut.
Der Vorfall, der Austrian Wings vom betroffenen Passagier (Name bekannt) schriftlich geschildert wurde, trug sich demnach am vergangen Freitag im Rahmen des Fluges FR 45 von Wien nach Athen zu. Der Pensionist reiste nach eigenen Angaben mit dem gleichen Handgepäck wie immer. Auch mit Ryanair sei er damit schon geflogen. Doch am Gate haben ein Mitarbeiter der "Vienna Passenger Handling Services" das Gepäck wegen "eines persönlichen 600 Gramm schweren Gegenstandes" als "Übergepäck taxieren" wollen. Unabhängig überprüfen ließen sich die Angaben des Beschwerdeführers aber freilich nicht.
Nach eigenen Angaben willige der Passagier grundsätzlich ein, zu bezahlen, verlangte dafür jedoch dass der Mitarbeiter der von Ryanair beauftragten Abfertigungsfirma (Handling Agent) seine Identität bekanntgeben und mit seiner Unterschrift den Grund und die Zahlung bestätigen solle, nachdem der Pensionist bereits sein Foto seines minimalen Gepäcks und des persönlichen Gegenstandes (600 Gramm) gemacht hatte. Laut Juristen hätte eine solche Quittung ausgestellt werden MÜSSEN.
Der Handling-Mitarbeiter habe dies jedoch verweigert und "entrüstet" gemeint, er sei der Supervisor persönlich. "Danach entriss er mir das Moibltelefon als ich ein weiteres Beweisfoto machen wollte. Es fiel auf den Boden und wurde beschädigt. Insgesamt habe ich Mehrkosten von 400 Euro."
Mit gütigem Ticket und Reisedokument und - so seine Angaben - beschädigtem Handy boardete der Reisende nach der Diskussion das Flugzeug, wobei ihm der Supervisor "nachgebrüllt" habe. Wenig später wurde der Passagier von vier Polizisten aus dem Flugzeug geholt.
Festzuhalten ist, dass die vier einschreitenden Polizisten im Flugzeug sehr besonnen und nicht übereilt handelten und sich nachher für den nicht notwendigen Einsatz sogar entschuldigten, da sie nicht die Möglichkeit hätten, die Angaben des Bodenpersonals zu überprüfen und es auch nicht ihre Aufgabe sei, vermittelnd einzugreifen.
Der Passagier äußerte gegenüber Austrian Wings Verständnis für die Polizisten und machte ihnen keinen Vorwurf
Auch eine Mitarbeiterin des Bodenpersonals entschuldigte sich laut Aussagen des betroffenen Passagiers für den Vorfall, sie hätte so etwas noch nicht erlebt und der Kollege sei normalerweise überaus besonnen.
Der laut seinen eigenen Angaben "geschädigte" Passagier werde wegen des beschädigten Handys "Anzeige gegen Unbekannt" erstatten, sollte sich der Mitarbeiter, der für die Beschädigung des Mobiltelefons aus Sicht des Passagiers verantwortlich sei, nicht von selbst melden.
Unterschiedliche Darstellungen
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich bestätigte einen entsprechenden Einsatz auf Anfrage. Ebenso Ryanair. Dort behauptet man allerdings, dass sich der Passagier "aggressiv verhalten" habe und deshalb die "Unterstützung der Flughafenpolizei angefordert worden sei". Die Forderung nach zusätzlichen Gepäckgebühren haben laut Ryanair zu Recht bestanden. Wie ein angeblich "aggressiver Passagier" überhaupt bis in das Flugzeug gelangen konnte, erklärte Ryanair allerdings nicht.
Der Flughafen Wien verwies darauf dass die Handlingfirmen die von den Fluglinien vorgegebenen Regeln für das Handgepäck umsetzen müssen - eine korrekte Angabe. Dass Eigentum des Passagiers bei dem Vorfall beschädigt worden sei, wird vom Flughafen Wien allerdings bestritten. Man bedauere aber eine Zitat, "möglicherweise unprofessionelle Reaktion des Mitarbeiters", stelle jedoch gleichzeitig klar, "dass dabei kein Gegenstand beschädigt wurde und das Abfertigungspersonal verpflichtet ist, die Vorgaben der Airline konsequent umzusetzen und die Einhaltung der Handgepäckregeln sicherzustellen".
Der betroffene Passagier: "Ich möchte meinen materiellen Schaden kompensiert bekommen."
Text & Foto: Patrick Huber
Mitarbeit: TM, JA