Punktlandung

AUA-Hagelflug: Zeitung wiederholt falsche und alte Vorwürfe

Als der Airbus aus ungeklärter Ursache in das Hagelunwetter einflog, befand sich der Kapitän auf der Toilette. Völlig legal, in Übereinstimmung mit den Vorschriften. Trotzdem wiederholen bestimmte Journalisten in schöner Regelmäßigkeit den falschen Vorwurf, dass er nicht auf die Toilette gehen hätte dürfen.

Vorbildlich gehandelt hat die Crew des AUA-Hagelfluges im Sommer 2024 als Reaktion auf den unbeabsichtigten Einflug in eine Hagelzelle. Trotzdem wiederholt eine Tageszeitung, die schon in der Vergangenheit mit falschen Behauptungen und sogar einer "erfundenen" Geschichte aufgefallen ist, einmal mehr unrichtige Vorwürfe zum Hagelflug AUA 434, unter Berufung auf einen namentlich ungenannten Informanten.

Im Juni 2024 geriet ein Airbus A320 der AUA in ein Hagelunwetter und wurde schwer beschädigt. Austrian Wings berichtete ausführlich.Weshalb die Maschine in den Hagel geriet, ist noch nicht bekannt und aktuell läuft eine Untersuchung, ob das Handeln des Kapitäns diesbezüglich Anlass zur Kritik geben könnte. Ein Fehler seinerseits kann ebenso wenig ausgeschlossen werden wie ein unglücklicher Zufall. Hier gilt es den Bericht der deutschen Experten, welche die Untersuchung übernommen haben, abzuwarten. Unstrittig dagegen ist für anerkannte Experten, dass die Reaktion der Crew nach dem ungeplanten Einflug in den Hagel hochprofessionell war. Sie brachten das schwer beschädigte Flugzeug sicher zu Boden. Der Vorfall erregte internationale Medienaufmerksamkeit.

Zu dem Fall berichteten auch Journalisten einer deutschsprachigen Zeitung, die in der Vergangenheit schon durch einen gewissermaßen frei erfundenen Absturz selbst in die Schlagzeilen geraten waren. Die gleichen Redakteure hatten Jahre später im Fall der Notlandung des SWISS-Fluges in Graz am 23. Dezember 2024 allen Ernstes tatsächlich auch behauptet dass "Smokehoods" nicht vor Rauch schützen, sondern für den Fall eines Kabinendruckverlustes da seien. Jeder 12-jährige Mittelschüler weiß nach einer kurzen Google-Abfrage, dass das Blödsinn ist. Höflich formuliert. Im Fall von Germanwings 9525 gehörten die gleichen Redakteure zu den ganz wenigen Medienschaffenden, die die Verschwörungsschwurbeleien eines Salzburger IT-Experten als vermeintliche "Aufdeckerstory" verkauften. Die gleichen Zeitungs-Redakteure behaupteten in Zusammenhang mit dem AUA-Hagelflug unter anderem unter Berufung auf teilweise anonyme Quellen, dass der Kapitän, der zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Cockpit war, nicht auf die Toilette gehen hätte dürfen. Dieser absolute Unsinn ist falsch und klar durch die bestehenden Vorschriften widerlegt. Wie Austrian Wings am 23. Februar dieses Jahres nachwies, gibt es kein Toilettenverbot für Piloten.

Trotzdem wiederholen die gleichen Redakteure in einem aktuellen Artikel einmal mehr die grundsätzlich falsche Behauptung, dass die Co-Pilotin nicht alleine im Cockpit sein hätte dürfen und berufen sich dabei, damit es keine eigene Aussage ist, auf einen nicht genannten, vulgo anonymen, "Informanten der Justiz". Eine ständige Wiederholung falscher Vorwürfe, die ein kompetenter Journalist durch gründliche Recherche als solche erkennen müsste, macht sie nicht wahr.

Dass beide Redakteure auch von der Fliegerei nicht viel zu verstehen scheinen, beweisen sie einmal mehr. Sie behaupten sogar,  dass die Co-Pilotin deshalb nicht alleine im Cockpit sein hätte dürfen, u. a. weil sie "keine ATPL-Lizenz" gehabt habe. Soviel Ahnungslosigkeit tut schon fast weh. Der ATPL (Airline Transport Pilot Licence) ist nämlich gar nicht erforderlich, um als erster Offizier auf dem A320 fliegen zu dürfen. Es reicht der CPL (Commercial Pilot Licence) mit einem entsprechenden Type Rating, also die Typenschulung. Beides hatte die Co-Pilotin selbstverständlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und ebenso selbstverständlich durfte sie gemäß den internen Vorschriften damit nicht nur legal alleine im Cockpit sein (wenn der Kapitän auf die Toilette musste), sondern war, welche Überraschung, sogar in der Lage (das muss sie sein, wird regelmäßig im Simulator geübt) den A320 alleine zu landen, sollte der Kapitän einmal total ausfallen. Ich behaupte: Meine minderjährige schulpflichtige Tochter hätte den Sachverhalt besser recherchieren können ....... by the way, die beiden Journalisten zitieren tatsächlich eine administrative Mitarbeiterin einer Pilotenorganisation als "Expertin", obwohl die Dame (sie ist mir bekannt und hochgeschätzt) selbst laut ihrem LinkedIn-Profil keinerlei Pilotenqualifikation hat. Warum hat man nicht den Präsidenten der Organisation zitiert, wenn man sich schon darauf beruft? Es ist nur eine Mutmaßung meinerseits, aber vielleicht wollte sich der Herr angesichts der journalistischen "Glanzleistungen" der beiden Herren in der Vergangenheit ihnen gegenüber schlichtweg nicht äußern. Man weiß es nicht. Was man aber weiß ist, dass die Unfallunterschungskommission in ihrem offiziellen und sehr ausführlichen Zwischenbericht zu dem Zwischenfall weder zu dem Schluss kommt, dass die Co-Pilotin nicht alleine im Cockpit sein durfte, noch dass der Kapitän nicht auf die Toilette gedurft hätte.

Da ist es m. E. jedenfalls gut, dass der Artikel hinter einer Paywall versteckt ist. Da lesen ihn wenigstens nicht allzu viele Leute. Für die Verfasser ist dieser Artikel meiner ganz persönlichen Ansicht nach (sie erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit bzw. absolute Objektivität) ein weiteres Armutszeugnis. Genau solche wie ich finde grottenschlecht recherchierten und künstlich reißerisch "aufgeblasenen" Berichte können nämlich dazu führen, das ohnedies schon stark angeschlagene Vertrauen vieler Menschen in etablierte Medien noch weiter zu untergraben.

(red CvD)

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.