Österreich

AUA-Zwischenfall in Lugano: Scharfe Kritik an Austro Control und Verkehrsministerium

Das in den Vorfall involvierte Flugzeug, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew

Wegen der verspäteten Meldung des Beinahe-Absturzes einer Q400 der AUA in Lugano an die Austro Control stehen AUA und die Behörde nun in der Kritik.

Wie ausführlich berichtet, war die Q400 OE-LGL am 13. Oktober 2015 beim Anflug auf Lugano einem Berg gefährlich nahe gekommen und nur das umgehend eingeleitete Durchstartmanöver der Crew verhinderte vermutlich einen Crash mit 59 Todesopfern. Ursache für die gefährliche Situation war nach bisherigem Erkenntnisstand ein Flugfehler der Cockpitbesatzung, was auch dazu führte, dass die Co-Pilotin ihren Job verlor und der Kapitän intensiv nachgeschult wurde.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hätte die AUA diesen Vorfall innerhalb von 72 Stunden an die Austro Control melden müssen, was jedoch nicht geschah. Erst rund drei Wochen später gab der rot-weiß-rote Flagcarrier eine entsprechende Meldung ab.

Die Schweizer Behörden wurden indes bereits zuvor von einem privat reisenden Piloten, der in der Passagierkabine die Warnungen aus dem Cockpit gehört hatte, informiert, was in weiterer Folge zu einer offiziellen Untersuchung des Zwischenfall führte.

Aufgrund dieser Umstände wollen die NEOS nun eine parlamentarische Anfrage an Verkehrsminister Jörg Leichtfried stellen und geklärt haben, wieso gegen die AUA wegen der verspäteten Meldung keine Anzeige erstattet wurde.

"Man sieht hier, welch schwerwiegenden Folgen der von uns aufgezeigte mangelnde Umgang mit der Flugsicherheit hat. Es kann nicht sein, dass so etwas Gravierendes erst nach drei Wochen überhaupt gemeldet wird", zitiert der "Kurier" in seiner heute erscheinenden Ausgabe den Neos-Abgeordneten Rainer Hable.

Seitens der Austro Control heißt es, dass es "keine Anzeigepflicht" bei verspäteten oder nicht erfolgten Meldungen gebe. Und aus dem Büro von Verkehrsminister Jörg Leichtfried heißt es, dass man den Abschlussbericht der Schweizer Behörden abwarten wolle: "Das Untersuchungsverfahren der Schweizer Untersuchungsstelle (SUST) ist noch nicht abgeschlossen. Dieses gilt es abzuwarten."

(red CZ, CvD)