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Nach tödlichem Hubschrauberabsturz in den USA: Klage durch europäische Angehörige

Eine Rundflugmaschine von Papillon Helicopters, Typ H130 - Foto: Papillon

Kernpunkt des bevorstehenden Verfahrens soll das Verabsäumen der Installation von speziell widerstandsfähigen Tanks am eingesetzten Airbus Helicopters H130 (Betreiber: Papillon Grand Canyon Helicopters) sein.

Im Zuge des Absturzes eines Papillon-Rundflughubschraubers auf dem Weg von Las Vegas zum Grand Canyon kamen fünf Briten ums Leben, darunter zwei frischvermählte Hochzeitsreisende (29 und 31 Jahre alt). Der Vater des verunglückten Bräutigams strengt nun ein Gerichtsverfahren an. Die Kritik: Sein Sohn könne noch leben, hätte man in die Maschine vom Typ Airbus Helicopters H130 (Reg.: N155GC) einen Crash-sicheren Tank eingebaut.

Das junge Ehepaar war letztlich an den massiven Verbrennungen, die beide erlitten haben, verstorben. Der nun eingereichten Klage zu Folge hätten diese gravierenden Verletzungen verhindert werden können, wäre ein besser gesicherter Tank im Hubschrauber verbaut gewesen.

Der Verteidiger der hinterbliebenen Familie sagte, dass die Eltern verständlicherweise sehr über den Verlust ihres Sohnes trauern, doch die grundlegende Motivation sei es nun, "andere vor ähnlich tödlichen Verbrennungen zu bewahren, wie ihr Sohn sie erleiden musste". Der Anwalt führt weiter aus, dass er davon ausgehe, dass mit einem ensprechend widerstandsfähigen Tank "der junge Mann ohne Verletzungen davongekommen wäre".

Helikopterbetreiber Papillon kündigte kurz nach dem Unglück an, man werde 40 Crash-sichere Tanks an der Flotte nachrüsten. Anwalt Gary Robb, der sich auf Zwischenfälle mit Helikoptern spezialisiert hat, kontert: "Diese Einsicht kommt zu spät!"

Flug mit einem Papillon H130 auf derselben Route wie die jüngst verunglückte Maschine - Foto: Austrian Wings Media Crew

Seit 1994 sollten, einer US-Regulierung zu Folge, alle neu gebauten Helikopter mit einem entsprechend widerstandsfähigen Tank ausgestattet sein. Ein Schlupfloch ermöglicht es jedoch, diese Regelung zu umgehen. Nur etwa 15 % aller US-Maschinen verfügen demnach tatsächlich über ein solches Sicherheitssystem. Der Grund: Bei Hubschraubertypen, die vor 1994 entworfen wurden, ist es nicht zwingend nötig, diese Vorgabe zu erfüllen. Da selbst viele neue, vornehmlich einturbinige, Maschinen lediglich eine technische Weiterentwicklung früherer Modelle darstellen, wird die Vorschrift umgangen. Beim 1999 vorgestellten Typ H130 handelt es sich beispielsweise um das auch "B4" genannte, neueste Modell der seit den 1970er-Jahren gefertigten AS350-Reihe. Die "B4"-Serie wird erst seit 2012 mit dem sicheren Treibstoffsystem werkseitig ausgeliefert. Die nun verunfallte Papillon-Maschine entstammt jedoch noch der vorhergehenden Baureihe, sie wurde 2010 gefertigt.

Ebenfalls im Mittelpunkt der Klage: Hubschrauberpilot Scott B., der selbst mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, Papillon-Geschäftsführer Brenda und Elling Halvorson, Vorstand Geoff Edlund, COO John Becker, ein Helikoptertechniker sowie ein Sicherheitsprüfer. Dem Piloten legen die Zivilkläger fahrlässiges Verhalten zur Last, den übrigen Beklagten das Verabsäumen von Maßnahmen, die sicherstellen sollten, dass der verunfallte Hubschrauber sich in "sicherem und defektfreiem Zustand" befinden konnte. Hierbei wolle man im Besonderen den Mechaniker sowie den Sicherheitsinspektor zur Rechenschaft ziehen, was einen angeblichen Schaden am Heckrotor betreffe. Augenzeugen hatten zu Protokoll gegeben, dass die Maschine sich vor dem Absturz mindestens zwei Mal um die eigene Achse gedreht haben soll.

Anwalt Robb hat, eigenen Angaben zu Folge, bereits einen 38 Millionen US-Dollar schweren Schadenersatz-Prozess gewonnen, nachdem vor 17 Jahren ebenfalls ein Papillon-Hubschrauber abgestürzt war. Der Advokat vertrat damals die einzige Überlebende des Unfalls - sie hatte schwere Verbrennungen auf über 85 % ihres Körpers erlitten.

Ein Unfallbericht der ermittelnden Behörden soll in frühestens einem Jahr vorliegen. Helikopterbetreiber Papillon wollte zur jüngst eingebrachten Klage keine Stellungnahme abgeben.

(red Aig)