Ihre rund 550 Mitarbeiter beim AMS zur Kündigung angemeldet hat die österreichische Ryanair-Filiale LaudaMotion - wir berichteten. Doch jetzt stellte das Arbeitsmarktservice in einem Bescheid fest, dass LaudaMotion seine Belegschaft gar nicht auf diese Art und Weise kündigen darf.
Die Begründung: Der Betriebsrat muss laut Gesetz bei einem derartigen Personalabbau eingebunden werden. LaudaMotion hat einen Betriebsrat, doch dieser wird von der Geschäftsführung nicht anerkannt.
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Zum Thema Kurzarbeit für das fliegende Personal gibt es noch keine Entscheidung. Die Airline sei aufgefordert worden, fehlende Informationen beim AMS nachzureichen, die gestern - aufgrund ihres unentschuldigten Fernbleibens zu einer Besprechung beim AMS – nicht vorgebracht wurden - wir berichteten.
(red)