Österreich

Corona: Welche Masken an Bord der AUA erlaubt sind

Foto: Aig / Austrian Wings Media Crew

Das gefährliche Coronavirus - bisher mehr als eine Million Tote weltweit - hat den Luftverkehr weiter fest im Griff. An Bord der meisten Airlines weltweit herrscht Maskenpflicht. Doch nicht alles, was Passagiere anlegen, ist auch tatsächlich erlaubt. Wir haben bei Österreichs größter Airline, der AUA, nachgefragt.

Wissenschaftliche Studien weltweit belegen, dass schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz ein wirksamer Fremd- und teilweise auch Eigenschutz ist, um die Ausbreitung der Coronapandemie einzudämmen. Daneben gibt es auf dem Markt weitere Produkte, die einen entsprechenden Schutz versprechen - von nach FFP-Standards zertifizierten Schutzmasken, über Facheshields bis hin zu "Kinnvisieren" aus Plastik. Doch nur ein Teil davon wird von der AUA (und vielen anderen Fluglinien) anerkannt.

So darf die klassische MNS-Maske jedenfalls getragen werden, wobei sie Mund und Nase vollständig bedecken muss. Ist das nicht der Fall, so wird entsprechend sensibilisiert, wie AUA-Sprecherin Tanja Gruber erläutert: "Unsere Besatzung ist angewiesen, auf den korrekten Sitz zu achten und wird Passagiere bei allfälligen Verstößen höflich aber bestimmt darauf hinweisen."

Zulässig seien natürlich auch Masken der Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3, wobei die Masken kein Ausatemventil haben dürfen. Gruber: "Dadurch käme nämlich die ausgeatmete Luft ungefiltet nach draußen und der Fremdschutz wäre nicht mehr gewährleistet." Masken ohne Ventil würden dagegen selbstverständlich akzeptiert.

AUA-Sprecherin Tanja Gruber - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Unzulässig sind ebenfalls die in der Gastronomie beliebten Kinnvisiere als Plastik sowie Faceshields. Beides bietet nämlich laut neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nur eine geringe Schutzwirkung.

Grundsätzlich muss die Maske den ganzen Flug über getragen werden - lediglich zum Essen und Trinken, darf sie abgenommen werden.

Aufgrund des auch von einigen unseriösen Medizinern unterstützten Missbrauchs von Attesten zur Befreiung von der Maskentragepflicht, hat die AUA auch für diesen Fall klare Regeln erlassen. Das Attest muss auf einem AUA-Formblatt vorgelegt werden, zudem ist ein maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test erforderlich. Nur dann darf ein Fluggast eine AUA-Maschine ohne Maske betreten.

Aktuell veröffentlichte übrigens die deutsche Gesellschaft für Virologie eine Publikation, in der ausdrücklich vor der Verharmlosung des Virus und die Möglichkeit einer "Herdenimmunität" als verantwortungslos und gefährlich verworfen wird.

(red)